Betrieb nur mit strengen Auflagen möglich
Wochenmarkt am Rathaus Oberasbach öffnet am 8. Mai
OBERASBACH (pm/ak) - Bau- und Gartenmärkte sind seit dem 20. April unter Auflagen wieder geöffnet, Einzelhandelsgeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m² folgen am 27. April. Und auch der Oberasbacher Wochenmarkt am Rathaus soll am 8. Mai wieder öffnen.
Langsam und behutsam werden Maßnahmen der Ausgangsbeschränkungen gelockert und wird das öffentliche Leben wieder hochgefahren.Um die ersten Erfolge der Pandemiebekämpfung aber nicht zu gefährden, wird auch der Wochenmarkt zunächst nur unter Auflagen wieder geöffnet.
Die Stellflächen der Standbetreiber werden großräumiger auf dem vorhandenen Platz verteilt, um die erforderlichen Abstandsregelungen auch bei größerem Kundenandrang einhalten zu können. Wie auch in Einkaufsmärkten wird es für Kunden und Verkäufer eine Tragepflicht für Mund-Nasen-Masken geben.
Inwieweit weitere Auflagen erforderlich sind, wird derzeit noch durch Ordnungs- und Gesundheitsamt geprüft.
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