Ab 17. Januar in Oberasbach
Zugang zur Stadtverwaltung nur mit 3G

Ab Montag den 17. Januar kann das Rathaus nur noch über den Nordeingang betreten werde. | Foto: © Stadt Oberasbach
  • Ab Montag den 17. Januar kann das Rathaus nur noch über den Nordeingang betreten werde.
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OBERASBACH (pm/ak) - Aufgrund der sich zuspitzenden Corona-Lage ist der Zugang zu allen Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung Oberasbach ab Montag, den 17. Januar 2022, nur unter Einhaltung der 3G-Regel möglich. Zutritt haben ab dann nur noch vollständig geimpfte, genesene oder aktuell getestete Personen.

Ausnahmen gelten für Kinder bis sechs Jahre und für Schülerinnen und Schüler. Sie sind von der Testpflicht befreit. Als Testnachweis gelten ein höchstens 24-Stunden alter Schnelltest oder ein höchstens 48-Stunden alter PCR-Test. Selbsttests vor Ort sind nicht möglich, mitgebrachte Selbsttests werden nicht anerkannt. Ferner muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden, um ein Geimpften- bzw. Genesenenzertifikat oder aber den Testnachweis zu verifizieren.

Für das Rathaus gilt darüber hinaus noch folgendes:
Für den Zugang steht nur noch der Nordeingang (Zugang vom Parkplatz/Rathausplatz) zur Verfügung. Benötigen Sie einen barrierefreien Zugang, sprechen Sie dies unbedingt vorher entweder mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder der Pforte unter 0911/9691-0 ab.
Der Zutritt zum Rathaus wird nur nach vorheriger Terminvereinbarung und aus wichtigem Grund und berechtigtem Interesse gestattet. Wir bitten um Verständnis, dass der Pfortendienst angewiesen ist, Besucher ohne Termin abzuweisen.

Der Termin ist mindestens einen Tag zuvor mit den Sachbearbeitenden zu vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage unter Bürgerservice & Politik Leistungen A-Z oder Mitarbeiter A-Z. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Termine im Einwohnermelde- und Passamt derzeit eine Vorlaufzeit zwei bis drei Wochen haben (nutzen Sie die Online Terminvergabe).
Sofern Sie nicht bereits am Eingang in Empfang genommen werden, klingeln Sie bitte.
Einlass wird nur mit FFP2-Maske gewährt.
Am Eingang stehen Desinfektionsständer bereit, die mit einem Fußpedal bedient werden.
Die Terminpflicht gilt nicht für Lieferanten.
Die Stadt Oberasbach bittet um Verständnis für diese Maßnahmen und hofft, auch weiterhin gut durch die Pandemie zu kommen.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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