Wegen Datenschutz: Keine Geschenke für Rother Kinder!
ROTH (pm/vs) - Viele Mädchen und Buben freuen sich wahrscheinlich schon auf die traditionelle Wunschzettel-Aktion im Rahmen des Rother Weihnachsmarktes. Doch in diesem Jahr gibt es eine traurige Nachricht: Aufgrund der seit Mai diesen Jahres geltenden neuen Datenschutzgrundverordnung muss sie leider entfallen.
Dies tut besonders weh, weil die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern bisher viele außergewöhnliche Kinderwünsche erfüllen konnte, die nicht einfach mit dem entsprechenden Geldbetrag im Kaufhaus mitgenommen werden können, wie beispielsweise eine Zugfahrt neben dem Fahrer mitzuerleben oder einen Blick hinter die Kulissen einer besonderen Einrichtung werfen zu dürfen. Die Bestimmungen der neuen Datenschutzgrundverordnung und die Androhung drakonischer Strafen bei Zuwiderhandlungen haben auch bei vielen öffentlichen Einrichtungen zu großen Unsicherheiten geführt. „Das Ausfüllen der Wunschzettel würde zu einem bürokratischen Akt werden“, erklärt der städtische Veranstaltungskaufmann Andreas Kowohl. Dennoch werde man diese Aktion auf längere Sicht nicht aufgeben. Andreas Kowohl: „Wir arbeiten daran, eine praktikable Lösung für die Zukunft zu finden. Eine Umsetzung wird allerdings erst im nächsten Jahr möglich sein. Wir bedauern das sehr, sind aber sicher, im nächsten Jahr wieder Kinderaugen zum Strahlen bringen zu können. “Das Problem mit der neuen Datenschutzgrundverordnung dürfte nicht alleine auf Roth beschränkt bleiben. Jetzt ist die Zeit, wo auch in vielen anderen Gemeinden und Kaufhäusern ähnliche Aktionen vorbereitet werden. Auch, wenn es bisher keine Probleme gegeben hat, ein ungutes Gefühl bleibt.
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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