TV-Tipp: Tanzsport im Abseits ++ Kontaktsportarten haben es schwer ++ Breitensport
Trainingsbetrieb im Breitensport und Freizeitbereich nur teilweise möglich
TV-Tipp zum Thema:
Mittwoch, 6. Mai 2020, sendet der Bayerische Rundfunk um 20.15 Uhr eine 90-minütige Sondersendung zum Thema „Sport im Abseits“. Der Fokus der Sendung liegt auf den Rand-Sportarten. Zwei Sportarten und deren Vertreter kommen hier ausführlich zum Wort: Ringer und Tänzer. Für den Tanzsport eingeladen wurde LTVB-Präsident Rudi Meindl, aber auch andere Vertreter des Tanzsports in Bayern kommen zu Wort. Zu sehen sein werden die Bayerischen Meister 2020 im Lateintanz Stefani Ruseva und Robin Goldmann vom Gelb-Schwarz-Casino München e.V.
FRANKEN (nf) - Mit dem Wegfall der Ausgangsbeschränkungen und den von der Staatsregierung beschlossenen schrittweisen Erleichterungen bei den Maßnahmen in der Corona-Pandemie ist auch der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich teilweise wieder möglich. Darauf hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hingewiesen. Sogenannte Kontaktsportarten wie Tanzen oder Ringen stehen bislang im Abseits, obwohl auch hier ein angepasstes Training organisiert werden könnte. Es gibt Pläne des Bayerischen Tanzsportverbandes. Herrmann kündigte an, gemeinsam mit den Sportfachverbänden und in Abstimmung mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport zu erarbeiten.
Doch nicht nur finanziell relativ gut aufgestellte Bundesligavereine sorgen sich um die Zukunft. Kleinere Fitness-Studios, Yoga-Gruppen, Tanzsportvereine, Tanz- und Ballettschulen um nur einige Beispiele zu nennen, kämpfen seit Wochen ums Überleben. ,,Oberstes Ziel bleibt aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern. Wir wollen Rückfälle in höhere Ansteckungsraten oder eine zweite Welle der Infektion unbedingt vermeiden, weshalb wir die weiteren Maßnahmen unbedingt von der Entwicklung des Infektionsgeschehens abhängig machen müssen."
Die 4. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass zwar der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung grundsätzlich untersagt bleibt, einige Sportarten an der frischen Luft aber wieder möglich sind. Herrmann sagte, die konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sei ebenso Voraussetzung wie die Einhaltung des allgemeinen Abstandsgebots, das weiterhin gelte. So können ab Montag, 11. Mai, kontaktfreie Sportarten wie zum Beispiel Tennis oder Badminton, Leichtathletik oder Golf wieder aufgenommen werden. Zu den Voraussetzungen gehört dabei, dass weder Umkleidekabinen noch Nassbereiche genutzt werden. Auch Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume an den Sportstätten sollen bis auf Weiteres geschlossen bleiben. In öffentlichen Gewässern darf Wassersport betrieben werden, Schwimmen ebenso wie Rudern oder Segeln, Hallen- und Freibäder bleiben geschlossen.
Darüber hinaus ist das Training von Berufssportlern sowie von Sportlerinnen und Sportlern des olympischen und paralympischen Bundes- und Landeskaders unter Auflagen zulässig, so der Bayerische Sportminister. ,,Die Trainingseinheiten dürfen ausschließlich individuell zu zweit oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen erfolgen, allerdings auch in Hallen.“
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