Anträge für Steuerbefreiung von Zweitwohnungssteuer
NÜRNBERG (pm/nf) - Die Anträge für eine Steuerbefreiung von der Zweitwohnungssteuer für das Jahr 2016 sind bereits verfügbar. Die entsprechenden Formulare sind im städtischen Internetangebot online erhältlich und können auch schon beim Kassen- und Steueramt eingereicht werden.
Mit der Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (Art. 3 Abs. 3 BayKAG) zum 1. Januar 2009 kann auf Antrag eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer erfolgen, wenn bestimmte Einkommensgrenzen – 29 000 Euro jährlich für Alleinstehende, 37 000 Euro jährlich für Verheiratete – nicht überschritten werden. Informationen und Antragsformulare gibt es unter www.stadtfinanzen.nuernberg.de im Bereich Steuern und Abgaben unter „Zweitwohnungssteuer“.
Einzelheiten und weitere Auskünfte: Kassen- und Steueramt, Sachgebiet Zweitwohnungssteuer,
Theresienstraße 7, 1. Stock, Zimmer 110,
Telefon 09 11/2 31-30 78.
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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