Ruhendes Verfahren soll wieder aufgenommen werden
Ausbau des Frankenschnellwegs startet nicht vor 2025
NÜRNBERG (dpa/lby) - Mit dem Ausbau des Frankenschnellweges in Nürnberg, bisher ein hitzig diskutiertes Verkehrsnadelöhr in der Region, kann frühestens im Jahr 2025 begonnen werden. Die Stadt Nürnberg und die Regierung von Mittelfranken wollen ein derzeit ruhendes Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wieder aufnehmen, um eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Anschließend ist eine weiteres Verfahren beim Verwaltungsgericht in Ansbach möglich.
Der Bund Naturschutz (BN) und ein Privatmann hatten gegen die geschätzt 660 Millionen Euro teuren Ausbaupläne des Frankenschnellwegs geklagt. Die Strecke führt derzeit über mehrere Ampeln durch die Stadt Nürnberg und soll künftig kreuzungsfrei im Stile einer Stadtautobahn verlaufen. Die Ampelkreuzungen bilden derzeit einen Flaschenhals für den Autoverkehr im Städtedreieck Nürnberg/Fürth/Erlangen mit oft langen Staus.
Mit dem Bund Naturschutz sei zwar ein Vergleich geschlossen worden, dieser sei von den Mitgliedern der Kreisgruppe Nürnberg aber bisher nicht angenommen worden. Der Privatkläger lehne einen Vergleich ab. Eine weitere Klage des Verkehrsclub Deutschland liegt beim Verwaltungsgericht Ansbach. Eine Entscheidung dort vor der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gilt aber als unwahrscheinlich.
Eine endgültige Entscheidung werde voraussichtlich erst in drei Jahren fallen können, heißt es in der Mitteilung der Stadt Nürnberg. Um Zeit und Kosten zu sparen, würden die Planungen jedoch ungeachtet der juristischen Auseinandersetzungen vorangetrieben.
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