Landesweiter Lockdown ab Montag
Corona-Ampel in Nürnberg springt auf dunkelrot
NÜRNBERG (pm/nf) - Die Corona-Ampel des Bayerischen Gesundheitsministeriums für Nürnberg ist von rot auf dunkelrot umgesprungen. Der Sieben-Tage-Index steht am heutigen Mittwoch, 28. Oktober 2020, auf 118,45. Damit gelten ab Donnerstag, 29. Oktober 2020, 0 Uhr, die jeweiligen Vorgaben der7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) für den Inzidenzwert größer 100. Ab Montag, 2. November 2020, gelten dann die bundesweit massiven Einschränkungen, die heute (Mittwoch, 28. Oktober 2020) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten bis Ende November beschlossen wurden.
In Bayern gelten ab einem Inzidenzwert von 100 zusätzliche Corona-Beschränkungen. Diese Regeln gelten damit aktuell auch für Nürnberg. „Die Stadtverwaltung ist trotzdem weiterhin für die Bürgerinnen und Bürger da“, betont Oberbürgermeister Marcus König. „Wir halten auch den Regelbetrieb in Kitas und Horten wie bisher aufrecht“, erklärt Elisabeth Ries, Referentin für Jugend, Familie und Soziales. Schulreferentin Cornelia Trinkl sagt: „Wir halten in den Schulen weiter am Präsenzunterricht fest.“ Die städtischen Schulsporthallen stehen für den Vereinssport aber ab sofort nicht mehr zur Verfügung. Die Stadt appelliert an die Vereine, auch bei vereinseigenen Hallen so zu verfahren.
Folgende Maßnahmen gelten ab Donnerstag, 29. Oktober 2020, 0 Uhr:
Maskenpflicht: Es besteht Maskenpflicht auf von der Stadt Nürnberg festgelegten, stark frequentierten öffentlichen Plätzen (siehe Karte), auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie in Freizeiteinrichtungen (zum Beispiel in Freizeitparks, in Bowling- Bahnen, etc.), Kulturstätten (wie Ausstellungen, Museen, Tiergarten, etc.) und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, für die keine besonderen Regelungen vorgesehen sind. Auf Spielplätzen besteht keine Maskenpflicht, es sei denn, sie liegen im konkret festgesetzten Gebiet (Karte).
Es besteht laut Verordnung in Schulen eine Maskenpflicht im Unterricht am Platz in allen Jahrgangsstufen – also in Grundschulen und in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5. Auch für Hortkinder gilt eine Maskenpflicht, aber nicht in den Betreuungsräumlichkeiten sowie in den Außenarealen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss auch am Platz in Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen sowie von Besucherinnen und Besuchern in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos sowie bei sportlichen Veranstaltungen getragen werden.
Teilnehmerzahl im öffentlichen Raum und bei privaten Feiern: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt auch insbesondere für die Gastronomie.
Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.
Sperrstunde:Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde). Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen:
Der Konsum von Alkohol ist auf den von der Stadt Nürnberg festgelegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen (siehe Karte) in der Zeit von 21 bis 6 Uhr untersagt.
Bei Veranstaltungen aller Art (außer besonderen Veranstaltungen wie zum Beispiel Versammlungen, Demonstrationen oder Gottesdiensten) sind maximal 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer beziehungsweise Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen, zum Beispiel bei Sportveranstaltungen, Messen, Tagungen, in Kinos, Theatern, Opernhäusern.Die verschärften Regeln gelten vorerst für eine Woche. Auch wenn in Nürnberg in den nächsten Tagen der Inzidenzwert von 100 wieder unterschritten werden sollte, bleiben die Regeln noch weitere sechs Tage in Kraft.
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