CSU fordert: Keine Werbung für „Bürgerasyl“ in städtischen Einrichtungen

Die ,,Interventionistische Linke Nürnberg" stieß mit der Veranstaltung zum Thema ,,Bürgerasyl" auf heftigen Protest. | Foto: ©ArTo/Fotolia.com
  • Die ,,Interventionistische Linke Nürnberg" stieß mit der Veranstaltung zum Thema ,,Bürgerasyl" auf heftigen Protest.
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NÜRNBERG (pm/nf) - Eine Veranstaltung der ,,Interventionistische Linke Nürnberg" sorgt jetzt für mächtig Ärger! Am 28. Februar 2018 fand in der Villa Leon ein Infoabend zum Thema Bürgerasyl statt. Neben der in der Einladung zur Veranstaltung angekündigten Diskussion um das Thema und dem Gespräch dazu, wurde dabei offenbar auch aktiv zur Aufnahme von Ausreisepflichtigen aufgerufen, so Michael Kraus, Nürnbergs CSU-Fraktionsgeschäftsführer, in einer Pressemitteilung: ,,Medienberichten zur Folge, wurden am Ende der Veranstaltung Listen aufgelegt, in denen Besucher ihre Bereitschaft erklären konnten, sogenanntes ,Bürgerasyl`anzubieten."

Dazu Fraktionsvorsitzender Marcus König: „Es geht völlig in Ordnung, einen Gesprächsabend zu veranstalten um – wie angekündigt – Fragen zur Definition oder Sinnhaftigkeit von Bürgerasyl zu diskutieren. Aber in einem städtischen Kulturladen aktiv dazu aufzurufen, ausreisepflichtige Personen zu Hause vor der Abschiebung zu verstecken, das geht zu weit.“
Die CSU-Stadtratsfraktion hält so eine private Beherbergung, von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, für strafrechtlich relevant. Hierzu wurde beispielsweise auch schon in der Beantwortung einer Anfrage an den Baden-Württembergischen Landtag ausgeführt: „Handlungen in Wahrnehmung eines vermeintlichen Instituts ´Bürgerasyl´ können den Straftatbestand der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt erfüllen.“(Quelle: Drucksache 16/2749 des Landtags von Baden-Württemberg).
Auch im Hessischen Landtag wurde bereits 2017 eine Anfrage dazu beantwortet. Dort heißt es: „Bürger, die diese Personen ´verstecken´, … machen sich einer Beihilfe gemäß §95 Abs.1 Nr.2 AufenthG, §27 StGB strafbar. Personen, die dazu aufrufen, … können sich wiederum wegen Anstiftung bzw. wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten strafbar machen.“ (Quelle: Drucksache 19/4933 des Hessischen Landtages).

„Wir können nicht gutheißen, dass in städtischen Räumlichkeiten zu strafbaren Handlungen aufgerufen wird und am Ende gar noch eine Liste mit den Kontaktdaten der Interessierten angefertigt wird“, so Marcus König weiter. Die „Initiative Bürgerasyl Nürnberg Fürth“ soll bereits eine Folgeveranstaltung in der Villa Leon angekündigt haben.
Fraktionschef König fordert: „Die Stadtverwaltung muss umgehend prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Vermietung von städtischen Räumen für solche Zwecke zu verhindern.“

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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