Dieselfahrverbot in Stuttgart: Was bedeutet das für Nürnberg?
NÜRNBERG (nf) - Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Stuttgart gefordert. In dem heute verkündeten Urteil gab das Gericht einer entsprechenden Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht. Auch für Nürnberg könnte das Urteil (Rechtsmittel sind noch möglich) Folgen haben. Die erste Einschätzung der Situation von Nürnbergs Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Fahrverbote die effektivste Lösung gegen die Stickoxid-Belastung sind. Auch eine Nachrüstung der Fahrzeuge reiche nicht aus, außerdem sei die geplante Umsetzung bis in Jahr 2020 zu spät. Für die Richter stehe die Gesundheit der Menschen an erster Stelle: ,,„Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer“, so Richter Wolfgang Kern.
Nürnbergs Wirtschaftsreferenten Dr. Michael Fraas treibt das Urteil schon ein paar Sorgenfalten ins Gesicht, er sagt: ,,Das heute Mittag veröffentlichte Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist hart. Ich setzte nun meine Hoffnungen auf den so genannten Diesel-Gipfel am 2. August 2017 in Berlin. Es muss doch in Deutschland, dem Land der Technik und Ingenieurskunst, gelingen, gemeinsam mit der Automobilindustrie eine tragfähige und schnelle Lösung zu erarbeiten, die Fahrverbote vermeidet. Auch wenn das Urteil zunächst nur Stuttgart betrifft - Fahrverbote wären gerade für Mittelstand, Einzelhandel und Handwerk, aber am Ende auch für die Automobilindustrie in Deutschland schlecht."
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