Hier wird am 29.01.2025 geblitzt: Blitzer in Nürnberg und Umgebung aktuell am Mittwoch

Foto: AdobeStock/benjaminnolte

Im Stadtgebiet von Nürnberg und in umliegenden Gebieten müssen Autofahrer und Autofahrerinnen am heutigen Mittwoch (29.01.2025) besonders aufpassen, dass sie nicht zu schnell unterwegs sind. An welchen Standorten derzeit geblitzt wird und mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist, erfahren Sie hier. Im Raum Nürnberg sind aktuellen Informationen zufolge gerade 8 mobile Radarkästen aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Nürnberg und in allen Straßen in der Umgebung gerechnet werden.

Alle mobilen Radarkontrollen am 29.01.2025 im Großraum Nürnberg

Standort

Tempolimit

gemeldet

bestätigt

Schwanstetten, Nürnberger Straße (90596)

60 km/h

29.01.2025, 07:40 Uhr

Erlangen, Drausnickstraße (91052 Röthelheimpark)

50 km/h

29.01.2025, 11:21 Uhr

Fürth, Flugplatzstraße (90768 Golfpark)

30 km/h

29.01.2025, 08:03 Uhr

Nürnberg, Julius-Loßmann-Straße (90469 Gartenstadt)

50 km/h

29.01.2025, 10:54 Uhr

Nürnberg, Schafhofstraße (90411 Schafhof)

30 km/h

29.01.2025, 10:32 Uhr

Nürnberg, Neumeyerstraße (90411 Schafhof)

50 km/h

29.01.2025, 08:46 Uhr

Nürnberg, Schultheißallee (90478 Gleißhammer)

50 km/h

29.01.2025, 09:19 Uhr

Nürnberg, Sigmundstraße (90429 Muggenhof)

50 km/h

29.01.2025, 08:44 Uhr

(Stand von: 29.01.2025, 11:29 Uhr)

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf deutschen Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist sicherlich jedem ein Begriff. Diese regelt im Zusammenhang mit dem Bußgeldkatalog die Sanktionen bei Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeiten. In der Regel muss man hier mit Geldstrafen rechnen, ist der Verstoß höher, können auch Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbot hinzu kommen. Wenn nicht anders vorgeschrieben, gilt außerhalb von geschlossenen Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h und innerorts entsprechend von 50 km/h.

Regelung für Pkw innerorts

Verstoß

Strafe

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h

30 €

   

11 – 15 km/h

50 €

   

16 – 20 km/h

70 €

   

21 – 25 km/h

115 €

1

 

26 – 30 km/h

180 €

1

1 Monat¹

31 – 40 km/h

260 €

1

1 Monat

41 – 50 km/h

400 €

2

1 Monat

51 – 60 km/h

560 €

2

2 Monate

61 – 70 km/h

700 €

2

3 Monate

über 70 km/h

800 €

2

3 Monate

¹ Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h begangen wird

Regelung für Pkw außerorts

Verstoß

Strafe

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h

20 €

   

11 – 15 km/h

40 €

   

16 – 20 km/h

60 €

   

21 – 25 km/h

100 €

1

 

26 – 30 km/h

150 €

1

1 Monat¹

31 – 40 km/h

200 €

1

1 Monat¹

41 – 50 km/h

320 €

2

1 Monat

51 – 60 km/h

480 €

2

1 Monat

61 – 70 km/h

600 €

2

2 Monate

über 70 km/h

700 €

2

3 Monate

¹ Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h begangen wird

Welche Toleranzen gibt es, wenn man geblitzt wird?

Grundsätzlich kann die Genauigkeit der Messungen von Gerät zu Gerät unterschiedlich ausfallen, weswegen auch der angesetzte Toleranzabzug variieren kann. Zwischen stationären und mobilen Blitzern wird hierbei aber kein Unterschied gemacht. In der Regel werden bei Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h genau 3 km/h abgezogen. Darüber hinaus liegende Geschwindigkeiten werden üblicherweise vor Ansatz des Bußgeldes um 3 Prozentpunkte reduziert.

Mobile Blitzer: Wie die flexiblen Geschwindigkeitsmesser arbeiten

Die Varianten mobiler Messstellen sind vielfätig. Es gibt verschiedene Standgeräte, die einfach auf einen Standfuß oder ein Stativ montiert werden können und schnell einsatzbereit sind. Die Polizei kann so sehr flexibel Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen überwachen. Allseits bekannt sind mittlerweile auch Blitzer-Anhänger in verschiedenen Ausführungen (sogenannte Enforcement Trailer). Aus technologischer Sicht unterscheidet man im Allgemeinen zwischen Laser- und Radarmessgeräten. Seltener können auch Sensor-Messgeräte zum Einsatz kommen.

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

Autor:

Jenny Reichenbacher aus Nürnberg

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