Gesundheitsamt Nürnberg unterliegt
Gericht: Bub darf mit Masern-Einzelimpfung in Kindergarten
NÜRNBERG (dpa/lby) - Ein Dreijähriger darf nach einem Gerichtsbeschluss mit einer in Deutschland nicht zugelassenen Masern-Einzelimpfung vorläufig den Kindergarten besuchen. Seinem Eilantrag gegen ein Betretungsverbot durch das Gesundheitsamt Nürnberg habe das Verwaltungsgericht Ansbach stattgegeben, teilte das Gericht am Freitag mit. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Die Eltern des Dreijährigen hatten demnach vor dem Wechsel des Buben in den Kindergarten nachgewiesen, dass dieser zweimal mit einem in der Schweiz, aber nicht in Deutschland zugelassenen Einzelimpfstoff gegen Masern geimpft worden war. Das Gesundheitsamt habe dem Jungen daraufhin den Kindergartenbesuch untersagt, bis dessen Eltern einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern nachweisen können.
Nach einer ersten Prüfung sei das Verwaltungsgericht aber der Auffassung, dass der Bub durch die Impfungen ausreichend geschützt sei. Im Gegensatz zur Teil-Impfpflicht gegen Corona verlange das Infektionsschutzgesetz dafür nicht zwingend einen Impfstoff mit EU-Zulassung. Es sei zudem «nicht ersichtlich», dass dieser «weniger sicher und wirksam sei als in Deutschland zugelassene Wirkstoffe».
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