EILANTRAG ABGEWIESEN
Gericht: Radrennbahn-Denkmal darf abgerissen werden
NÜRNBERG (dpa/lby) - Das Verwaltungsgericht Ansbach hat einen Eilantrag des Bundes Naturschutz (BN) gegen den Abriss der historischen Nürnberger Radrennbahn abgelehnt. Nach Ansicht des Gerichts stehen die erforderlichen Sanierungskosten für eine sinnvolle Weiternutzung der Radrennbahn nicht im Verhältnis zu den erwartenden Erträgen, wie ein Sprecher mitteilte. Die Stadt habe der Schaffung von Wohnraum deshalb Vorrang vor dem denkmalschutzrechtlichen Erhalt der Radrennbahn einräumen dürfen, hieß es.
Die im Jahr 1903 errichtete Radrennbahn «Reichelsdorfer Keller» ist den Angaben nach die mittlerweile älteste erhaltene Zementbahn in Europa. Sie wurde 2022 als Denkmal anerkannt. Die Stadt Nürnberg möchte auf dem Gelände der Radrennbahn neue Wohngebäude errichten lassen.
Nach dem Eilantrag des BN hatte das Ansbacher Verwaltungsgericht zunächst noch die Rodung von Bäumen auf dem Areal der Radrennbahn gestoppt. Dadurch sollte verhindert werden, dass vor einer inhaltlichen Entscheidung vollendete Tatsachen geschaffen werden. Der nun ergangene Beschluss ist nicht rechtskräftig. Es ist noch eine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich.
Der Abriss der Radrennbahn ist seit Jahren umstritten. Auch Denkmalschützer haben gegen die dort geplanten Neubauten protestiert. Die Stadtverwaltung hatte den Abriss damit begründet, dass die ehemalige Radrennbahn «marode, wirtschaftlich nicht zu sanieren und nicht mehr für sportliche Zwecke geeignet» sei. Insgesamt sollen etwa 220 Wohnungen entstehen. Ein Teil der alten Radrennbahn soll als Denkmal erhalten werden. Als Ausgleich für gefällte Bäume sind Neuanpflanzungen geplant.
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