Technische Universität Nürnberg
Hochschulvertrag mit Ministerium unterzeichnet

UTN- Gründungspräsident Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans Jürgen Prömel (l.) und der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, unterzeichnen den bilateralen Hochschulvertrag der UTN. | Foto: StMWK/ Wolfgang M. Weber
  • UTN- Gründungspräsident Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans Jürgen Prömel (l.) und der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, unterzeichnen den bilateralen Hochschulvertrag der UTN.
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NÜRNBERG/MÜNCHEN – Am 21. September unterzeichneten die 33 Bayerischen Universitäten und Hochschulen im Plenarsaal der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München ihre bilateralen Verträge mit dem Bayerischen Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, Markus Blume, so auch die Technische Universität Nürnberg (UTN).

Vorausgegangen war der Abschluss der „Rahmenvereinbarung Hochschulen 2023 bis 2027“ im Juni, welche Planungssicherheit und zusätzliche finanzielle Spielräume für die Hochschulen schafft. „In den Zielen, die wir mit dem Ministerium in allen zehn Handlungsfeldern vereinbaren, ist die Besonderheit der Technischen Universität Nürnberg sehr gut zu erkennen.

Insbesondere bei den Themen Internationalisierung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Interdisziplinarität in Forschung und Lehre haben wir uns selbst hohe Ziele gesetzt, die wir dadurch erreichen können und wollen, dass wir an viele Dinge strukturell und inhaltlich innovativ herangehen“, sagt UTN-Gründungspräsident Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hans Jürgen Prömel.

Lehre in englischer Sprache und in neuen Lerndesigns, die enge Verschränkung der beiden Departments „Engineering“ und „Liberal Arts and Sciences“, einen Frauenanteil von 30 Prozent bei den Professuren und 40 Prozent für das übrige wissenschaftliche Personal und die Studierenden sowie der CO2-neutrale Betrieb des neu entstehenden Campus sind einige Beispiele, bei denen die UTN ihre Messlatte selbst hoch anlegt.
Der Hochschulvertrag läuft bis Ende 2027. Rahmenvereinbarung und Hochschulverträge sind Bausteine der im Hochschulinnovationsgesetz neu geregelten Strategischen Hochschulsteuerung. Damit wird die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit Bayerns als Hochschulstandort–national wie auch international–weiter gesteigert.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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