Flächendeckende „Laien-Schnelltests“ sofort
IHK: Unternehmen sind bereit für den Einsatz!
NÜRNBERG (pm/nf) – Corona-Schnelltests zur Eigenanwendung („Laien-Schnelltest“) sind aus Sicht der Wirtschaft der richtige Weg für zeitnahe Lockerungen. Die Unternehmen sind bereit, diese Tests für ihre Beschäftigten und für Kunden einzusetzen. Die Politik ist gefordert, den massenhaften Einsatz dieser Schnelltests, die bisher nicht am Markt verfügbar sind, zu ermöglichen. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer IHK-Blitzumfrage, die vom 8. bis 10. Februar 2021 durchgeführt wurde.
Die IHK-Blitzumfrage richtete sich an über 250 Unternehmensvertreter aus allen Branchen, die in die IHK-Vollversammlung oder in die 13 regionalen IHK-Gremiumsausschüsse gewählt wurden. Die Ergebnisse aus 89 Antworten kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch: „Einen groß angelegten Einsatz von Corona-Selbsttests in Unternehmen halten unsere Mitglieder für einen guten Weg. So können Gesundheitsschutz und verantwortliche Lockerungen der Corona-Beschränkungen wirksam verknüpft werden. Mit diesem eindeutigen Votum aus unserem Ehrenamt rufen wir die Verantwortlichen in Bundes- und Landespolitik auf, diesen Weg einzuschlagen.“
Hintergrund der IHK-Umfrage sind die Ergebnisse einer vielbeachteten wissenschaftli- chen Studie der Universität Paderborn (veröffentlicht am 21. Januar 2021, siehe https://wiwi.uni-paderborn.de/en/aktuelles/news/news/auswirkungen-der-covid-19- pandemie-durch-eine-nationale-teststrategie-deutlich-minimieren). Diese weist nach, dass durch eine präventive statt nur reaktive Teststrategie mit einer deutlichen Erhöhung von Corona-Schnelltests die gesundheitlichen Risiken der Covid-19-Pandemie minimiert werden und damit die wirtschaftlichen Chancen sukzessiver Lockerungen der derzeitigen flächendeckenden Corona-Beschränkungen schneller genutzt werden könnten.
Ein rasch umsetzbarer Weg zu einer Erhöhung von Corona-Schnelltests führt über Schnelltests zur Eigenanwendung, ohne dass dafür medizinisch ausgebildetes Fachper- sonal erforderlich ist. Die Weichen dafür sind bereits richtig gestellt: Mit der Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) vom 2. Februar 2021 dürfen solche Selbst- tests an medizinische Laien abgegeben werden. Damit können sie etwa auch von Unter- nehmen eingesetzt werden.Damit aber zeitnah ausreichend viele Schnelltests zur Eigenanwendung in Deutschland zur Verfügung stehen (so wie aktuell schon in Österreich), müssen diese Schnelltests nun zugelassen werden. Eine Zulassung im normalen Verfahren wird voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen. Als schnellere Alternative kommen befristete Sonderzulassun- gen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Betracht.
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