Silvesternacht 2020
Im Überblick: Was ist erlaubt, was nicht?
NÜRNBERG (pm/ots/nf) - Nach der positiven Bilanz über Weihnachten erwartet die mittelfränkische Polizei auch ein ungewohnt stilles Silvester. Trotzdem ist das Polizeipräsidium gut auf alle Einsatzlagen vorbereitet.
Die Polizei bedankte sich bereits ausdrücklich bei der Bevölkerung für deren umsichtiges Verhalten an den Weihnachtsfeiertagen. Nur in wenigen Einzelfällen mussten kleinere Feiern beendet und Anzeigen erstattet werden. Derzeit geht das Polizeipräsidium Mittelfranken davon aus, dass sich die Bürger auch an Silvester fast ausnahmslos an die Ausgangssperre halten werden. Doch die Polizei ist auch darauf vorbereitet, wenn sich Einzelne nicht an die Vorgaben zum Infektionsschutz halten wollen.
Polizei hofft auf positive Bilanz
Die eingesetzten Polizeibeamten aus Mittelfranken werden dabei durch Kräfte der Bereitschaftspolizei unterstützt. Ein eigens für Silvester eingerichteter Führungsstab des Polizeipräsidiums wird den Einsatz koordinieren. "Silvestereinsätze sind für unsere Kollegen immer etwas Besonderes", betont der diesjährige Einsatzleiter, Polizeidirektor Alfred Stahl: "Normalerweise herrscht dann in der Stadt ausgelassene Stimmung und die Einsatzkräfte erleben so manch skurrile Begebenheit. Dieses Jahr wird es ein stiller, nachdenklicher Jahreswechsel. Wir würden uns freuen, wenn alle die Regeln beachten und wir an Neujahr eine durchwegs positive Bilanz ziehen können."
Silvesternacht - Was ist erlaubt, was nicht
Die Landratsämter und die kreisfreien Städte in Mittelfranken verbieten das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen am Donnerstag, 31. Dezember 2020, und am Freitag, 1. Januar 2021. Das Verbot bezieht ausdrücklich auch private Flächen wie den eigenen Garten oder Balkone mit ein. Die mittelfränkischen Kreisverwaltungsbehörden haben sich auf Grund der angespannten Situation in den Krankenhäusern zu diesem Schritt entschlossen. Die Belegung der Kliniken und damit die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat nämlich längst eine kritische Grenze überschritten. Mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern geht eine hohe Verletzungsgefahr einher.
Notrufzahlen verdoppeln sich zu Silvester
Zusätzliche Patienten würden die Arbeit in den bereits jetzt stark überlasteten Krankenhäusern durch Covid-19- und andere Notfallpatienten zusätzlich erschweren. So sind allein für den Bereich der Rettungsleitstelle Nürnberg an Silvester 2019/2020 zwischen 18 und 6 Uhr rund 186 Notfall- und Notarzteinsätze sowie 90 Brandeinsätze mehr angefallen als an anderen Tagen. Die Notrufzahlen verdoppeln sich erfahrungsgemäß an Silvester. Bei der derzeitigen Auslastung der Kliniken ist zu befürchten, dass aufgrund vermeidbarer, silvestertypischer Verletzungen die Behandlungs- und Bettenkapazitäten soweit belastet werden, dass die Versorgung von kritisch erkrankten oder verletzten Patienten nicht mehr mit ausreichender Sicherheit gewährleistet werden kann.
Verkauf von Silvester-Feuerwerk ist verboten
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist durch die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) bereits verboten. An Silvester gilt zudem grundsätzlich eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Niemand darf ohne triftigen Grund die Wohnung verlassen. Da aber Feuerwerkskörper im Internet bestellt werden oder Vorräte aus dem letzten Jahr vorhanden sein können, besteht die Gefahr, dass dennoch Böller oder Raketen vor eigenen Häusern, auf eigenen Balkonen, im eigenen Garten oder bei erlaubten Spaziergängen vor 21 Uhr abgebrannt werden. Nach Ansicht der Kreisverwaltungsbehörden genügt es deshalb nicht, ein Feuerwerksverbot auf bestimmte Gebiete oder Plätze zu beschränken. In Allgemeinverfügungen werden deshalb die Behörden entsprechende Regelungen erlassen, die das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auch auf Privatgrund verbieten.
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