Britische Staatsangehörige in Nürnberg
Kein Brexit Ende März 2019

Das Einwohneramt der Stadt Nürnberg weist darauf hin, dass britische Staatsangehörige zunächst noch bis 12. April 2019 Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) bleiben

NÜRNBERG (pm/nf) - Der Europäische Rat hat am 21. März 2019 einer Fristverlängerung des Austrittsdatums bis zum 22. Mai 2019 unter der Voraussetzung zugestimmt, dass das Austrittsabkommen in der nächsten Woche (13. Kalenderwoche) vom britischen Unterhaus gebilligt wird.

Falls das Austrittsabkommen in der nächsten Woche nicht vom Unterhaus gebilligt wird, stimmt der Europäische Rat einer Fristverlängerung bis zum 12. April 2019 zu und erwartet vom Vereinigten Königreich vor diesem Datum Angaben zum weiteren Vorgehen zur Prüfung durch den Europäischen Rat.

Durch diese Beschlussfassung ist zunächst einmal kurzfristig sichergestellt, dass britische Staatsangehörige nicht mit Ablauf des kommenden Freitags, 29. März 2019, Drittstaatsangehörige werden. Sie verbleiben vielmehr jedenfalls bis 12. April 2019 Unionsbürger und sind damit weiterhin freizügigkeitsberechtigt; auch für ihre Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, verbleibt es bei der Anwendung des Freizügigkeitsgesetzes/EU. Die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

Webseite von Nicole Fuchsbauer
Nicole Fuchsbauer auf Facebook
Nicole Fuchsbauer auf Instagram
Nicole Fuchsbauer auf X (vormals Twitter)
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.