Britische Staatsangehörige in Nürnberg
Kein Brexit Ende März 2019
Das Einwohneramt der Stadt Nürnberg weist darauf hin, dass britische Staatsangehörige zunächst noch bis 12. April 2019 Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) bleiben
NÜRNBERG (pm/nf) - Der Europäische Rat hat am 21. März 2019 einer Fristverlängerung des Austrittsdatums bis zum 22. Mai 2019 unter der Voraussetzung zugestimmt, dass das Austrittsabkommen in der nächsten Woche (13. Kalenderwoche) vom britischen Unterhaus gebilligt wird.
Falls das Austrittsabkommen in der nächsten Woche nicht vom Unterhaus gebilligt wird, stimmt der Europäische Rat einer Fristverlängerung bis zum 12. April 2019 zu und erwartet vom Vereinigten Königreich vor diesem Datum Angaben zum weiteren Vorgehen zur Prüfung durch den Europäischen Rat.
Durch diese Beschlussfassung ist zunächst einmal kurzfristig sichergestellt, dass britische Staatsangehörige nicht mit Ablauf des kommenden Freitags, 29. März 2019, Drittstaatsangehörige werden. Sie verbleiben vielmehr jedenfalls bis 12. April 2019 Unionsbürger und sind damit weiterhin freizügigkeitsberechtigt; auch für ihre Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, verbleibt es bei der Anwendung des Freizügigkeitsgesetzes/EU. Die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten.
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