Lokführer streiken schon wieder - Deutsche Bahn informiert über Ersatzfahrpläne
REGION - Die Deutsche Bahn (DB) bereitet sich intensiv darauf vor, ihren Kunden erneut einen stabilen Ersatzfahrplan für den ab Mittwochmorgen angekündigten Streik der GDL im Personenverkehr zu bieten.
Der Ersatzfahrplan für den Fernverkehr ist bereits ab heute Mittag für die nächsten zwei Tage, das heißt für Mittwoch und Donnerstag, in den Live-Auskunftssystemen der DB abrufbar. Für den S-Bahn- und Regionalverkehr wird der Ersatzfahrplan heute im Laufe des Nachmittags in den Live-Auskunftssystemen für den nächsten Tag, also Mittwoch, freigeschaltet.
Die DB bittet alle Bahnreisenden, sich vor Reiseantritt aktuell über ihre Verbindung aktuell zu informieren. Die kostenlose Servicenummer 08000 99 66 33 ist ab sofort geschaltet. Tagesaktuelle Reiseverbindungen – sowie Umsteigeverbindungen und zusätzliche Halte während des Streiks – können über die Live-Auskunft auf m.bahn.de, in der DB Navigator-App und bei www.bahn.de/liveauskunft abgefragt werden. Reisende haben außerdem die Möglichkeit, mit ihren DB Fahrkarten auf die Fernbusse der DB (IC Bus und berlinlinienbus.de) auszuweichen, sofern freie Plätze verfügbar sind.
Die Deutsche Bahn möchte ihre Kunden ermuntern, die verkehrenden Züge während der Streiktage zu nutzen. Mit dem Ersatzfahrplan wurden bei den jüngsten Streiks die Ziele zuverlässig erreicht.
Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten lassen. Fahrgäste, die ihre Reise nicht antreten, können ihr Ticket auch nach dem ersten Gültigkeitstag, das heißt auch nach dem Streik, erstatten lassen. Alternativ können Reisende den nächsten - auch höherwertigen - Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis (Schönes Wochenende-, Quer-durchs-Land- oder Länder-Tickets) sowie reservierungspflichtige Züge.
Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der DB können die betroffenen Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen. Für Zeitkarten gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Für Verbundfahrkarten kommen die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsverbünde zur Anwendung.
Autor:Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg |
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