Grillplätze sind geschlossen ++ Bolzplätze und Bewegungsparks geöffnet
Maskenpflicht & Alkoholverbot: Das wurde jetzt neu geregelt!

Maskenpflicht in den markierten Bereichen.  | Foto: © Stadt Nürnberg
  • Maskenpflicht in den markierten Bereichen.
  • Foto: © Stadt Nürnberg
  • hochgeladen von Nicole Fuchsbauer

NÜRNBERG (pm/nf) - Die Stadt Nürnberg hat in Folge des Inkrafttretens der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch ihre Allgemeinverfügung neu gefasst und den Rahmenbedingungen angepasst. Zudem fanden Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Eingang. Die Allgemeinverfügung gilt bis Sonntag, 28. März 2021.

Im Wesentlichen neu geregelt: Die Maskenpflicht-Zone und die Alkoholkonsumverbotszone wurden räumlich angepasst und reduziert. Die Maskenpflicht gilt montags bis freitags nur noch von 7 bis 19 Uhr (statt wie bisher 6.30 Uhr bis 19 Uhr). In den drei Bereichen der großen Einkaufszentren Mercado, Franken- Center und Röthenbach-Center gilt sie außerdem samstags von 9 bis 18 Uhr.

Straßenliste:
Innenstadt
- Äußere Laufer Gasse
- Äußerer Laufer Platz
- Bahnhofsplatz bis Beginn Celtistunnel
- Gostenhofer Hauptstraße zw. Elsnerstraße und Am Plärrer
- Innere Laufer Gasse
- Königstorpassage
- Königstor
- Königstraße
- Lorenzer Straße
- Marientor
- Museumsbrücke
- Theresienstraße
- Zentraler BusbahnhofIn der Südstadt

Südstadt
- Aufseßplatz
- Breitscheidstraße zw. Aufseßplatz und Pillenreuther Straße
- Kopernikusplatz bis Humboldtstraße
- Pillenreuther Straße zw. Breitscheidstraße und Wölckernstraße
- Wölckernstraße zw. Pillenreuther Straße und Verbindung Aufseßplatz und Kopernikusplatz (einschließlich Fußgängerüberweg)

Das Verbot des Konsums von Alkohol auf den festgelegten Flächen gilt nach wie vor täglich rund um die Uhr.

Bolzplätze, Skateranlagen und Bewegungsparks wurden geöffnet. Zu beachten sind die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen.Neu in die Allgemeinverfügung aufgenommen wurde ein Nutzungsverbot für die öffentlichen Grillplätze in Nürnberg. Dies wurde nötig, da Grillplätze im beginnenden Frühling verstärkt genutzt werden. Gerade bei gutem Wetter ist großer Andrang zu erwarten, was dazu führen kann, dass die notwendigen Abstände und auch die Kontaktbeschränkungen nicht eingehalten werden.

Die bisher geltenden Einschränkungen für Versammlungen sind entfallen. Ebenso die maximale Besuchsdauer von 60 Minuten in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen. Aus der Allgemeinverfügung entfallen ist auch die Pflicht zur Durchführung eines negativen POC-Antigen-Test vor der Rückkehr in eine Einrichtung, wenn Patientinnen oder Patienten beziehungsweise Bewohnerinnen oder Bewohner diese über Nacht verlassen („Familienheimfahrt“).

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

Webseite von Nicole Fuchsbauer
Nicole Fuchsbauer auf Facebook
Nicole Fuchsbauer auf Instagram
Nicole Fuchsbauer auf X (vormals Twitter)

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.