Nein heißt Nein: Schutzlücke im Sexualstrafrecht soll geschlossen werden

Deutschland hat die „Istanbul-Konvention“ der EU zum Schutz von Frauen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt bereits im Jahr 2011 unterzeichnet, der zufolge jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen ist. | Foto: ©Photographee.eu/Fotolia.com
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  • Deutschland hat die „Istanbul-Konvention“ der EU zum Schutz von Frauen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt bereits im Jahr 2011 unterzeichnet, der zufolge jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen ist.
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Gabriele Penzkofer-Röhrl, frauenpolitische Sprecherin der Rathaus-SPD, erhofft eine zügige Behandlung und schnelle Umsetzung des Referentenentwurfs

NÜRNBERG (nf) - Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts mit dem Titel ,,Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" dem Bundestag überstellt. Er soll am morgigen Donnerstag im Plenum beraten werden. Der Regierungsentwurf hat wie die Gesetzentwürfe der beiden Oppositionsfraktionen das Ziel, bestehende Schutzlücken zu schließen.

Die geltende Strafvorschrift setzt voraus, dass der Täter das Opfer mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen nötigt. Wie die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf schreibt, gebe es Situationen, in denen diese Voraussetzungen nicht zutreffen, ,,die aber dennoch in strafwürdiger Weise für sexuelle Handlungen ausgenutzt werden, etwa wenn das Opfer aufgrund der überraschenden Handlungen des Täters keinen Widerstand leisten kann oder wenn das Opfer nur aus Furcht von Widerstand absieht".

Die Bundesregierung will mit ihrer Novelle diese als ,,unzureichend" charakterisierte Rechtslage ändern. Zudem will sie damit dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 gerecht werden. Diese sogenannte ,,Istanbul-Konvention" verlangt, jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen. Im Gesetzentwurf wird darauf hingewiesen. dass die Bundesrepublik Deutschland die Istanbul-Konvention gezeichnet habe und beabsichtige, diese zu ratifizieren.

Nach dem Vorschlag der Bundesregierung soll ein neugefasster Paragraf 179 des Strafgesetzbuches mit ,,Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände" überschrieben werden. Strafbar soll sich danach machen, wer eine ,,Lage, in der eine andere Person aufgrund ihres körperlichen oder psychischen Zustands zum Widerstand unfähig ist, aufgrund der überraschenden Begehung der Tat zum Widerstand unfähig ist oder im Fall ihres Widerstandes ein empfindliches Übel befürchtet", dazu ausnutzt, sexuelle Handlungen an dieser Person vorzunehmen oder an sich von dieser Person vornehmen zu lassen.

Gabriele Penzkofer-Röhrl, frauenpolitische Sprecherin der Rathaus-SPD, erhofft sich eine zügige Behandlung und schnelle Umsetzung des Referentenentwurfs: „Mit der Änderung des Sexualstrafrechts ist ein erster Schritt in Richtung des verbesserten Schutzes von Frauen gegenüber sexuellen Übergriffen getan“ begrüßt sie die Gesetzesvorlage. „Insbesondere die Tatsache, dass nun Widerstandsunfähige besser unter Schutz gestellt sind und neben den „Überraschungsangriffen“ auch vom aktiven körperlichen Widerstand des Opfers abgesehen wird, um sexuelle Übergriffe unter Strafe zu stellen, ist ein echter Fortschritt.“

Die Frauenpolitikerin bedauert in diesem Zusammenhang, dass der schon lange vom Bundesjustizministerium erarbeitete Gesetzesentwurf wohl erst der Vorkommnisse in der Silvesternacht bedurfte, um endlich vom Bundeskabinett beschlossen zu werden.

Gabriele Penzkofer-Röhrl betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass dies nur der Anfang einer umfassenden Reform der Sexualstrafrechtsreform sein kann: „Deutschland hat die so genannte „Istanbul-Konvention“ der EU zum Schutz von Frauen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt unterzeichnet, der zufolge jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen ist. Um dieser gerecht zu werden, sind hier umfassendere Änderungen nötig. ,,Nein heißt Nein, dies findet noch nicht in ausreichendem Maße seinen Niederschlag in der Gesetzgebung. Wir erwarten hier von der von Heiko Maß eingesetzten Reformkommission bald erste Vorschläge – es muss von der Neuregelung ein deutliches Signal ausgehen, dass jede nicht vom freien Willen der Beteiligten erfolgte sexuelle Behandlung bestraft wird.“

Deutschland hat die „Istanbul-Konvention“ der EU zum Schutz von Frauen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt bereits im Jahr 2011 unterzeichnet, der zufolge jede nicht einverständliche sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen ist. | Foto: ©Photographee.eu/Fotolia.com
Gabriele Penzkofer-Röhrl, frauenpolitische Sprecherin der Rathaus-SPD. | Foto: SPD-Fraktion Nürnberg
Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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