Neue Sperrzeit für Spielhallen

Ausführungsgesetz seit 1. Juli in Kraft

ERLANGEN - Im Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag, das der Bayerische Landtag am 19. Juni 2012 beschlossen hat und das am 1. Juli 2012 in Kraft trat, wird für Spielhallen in Bayern die Sperrzeit auf 3.00 bis 6.00 Uhr festgesetzt. Alle Spielhallen in Bayern müssen daher seit dem 1. Juli 2012 um 3.00 Uhr schließen. Bisher bestand für Spielhallen als öffentliche Vergnügungsbetriebe die gleiche Sperrzeit wie für Gaststätten, nämlich von 5.00 bis 6.00 Uhr.

Autor:

Archiv MarktSpiegel aus Nürnberg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Eine/r folgt diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.