Nürnberg-CSU fordert Rechtssicherheit
Neues Cannabisgesetz: Praxisfern und kaum umzusetzen?
NÜRNBERG (pm/nf) – Am 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Davon betroffen sind natürlich sowohl die Nürnberger als auch die Stadt Nürnberg als Behörde. Neben der Polizei muss also auch die Stadtverwaltung mit der neuen Gesetzeslage irgendwie umgehen. Die Umsetzung lässst noch einige Fragen offen.
Praxisuntauglich?
- Insbesondere im Bereich der Konsumverbotszonen wird eine Kontrolle und eine nachfolgende Ahndung von Verstößen in der Praxis nur schwer möglich sein.
- Die Verbotszonen sind abschließend im Bundesgesetz festgelegt (in Schulen und in deren Sichtweite, auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite, in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und zuletzt innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite).
- Dazu kommt ein Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen, wobei dies nach den Gesetzesmotiven eine „gleichzeitige, vorsätzliche enge körperliche Nähe der konsumierenden Person und einem oder mehreren Kindern oder Jugendlichen am gleichen Ort oder in unmittelbarer räumlichen Nähe zueinander“ sein soll, sodass eine konkrete Gefährdung der oder des Minderjährigen besteht.
Allein diese Regelungen sind praktisch kaum umzusetzen und zeugen von der Praxisferne des Gesetzes, ist sich die CSU-Stadtratsfraktion sicher. Um hier zumindest in öffentlichen Einrichtungen der Stadt Nürnberg eine Konkretisierung und mehr Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Behörden zu ermöglichen, solle die Stadt Nürnberg ihre Möglichkeiten im Rahmen der jeweiligen Benutzungssatzungen für die öffentlichen Einrichtungen (z.B. Grünanlagen, Tiergarten, Freibäder u. ä.) prüfen und neu bewerten. Es gehe dabei nicht darum, ein Bundesgesetz auf kommunaler Ebene „auszuhebeln“, sondern eine gewisse Handhabbarkeit für alle Beteiligten zu erreichen und den Ge- sundheitsschutz gerade für Kinder und Jugendliche zu stärken.
Für die Behandlung im zuständigen Ausschuss wurde ein Antrag verfasst:
Die Verwaltung berichtet u.a. über Anpassungsbedarfe sowie die Umsetzungsmöglichkeiten in öffentlichen Einrichtungen. Konkret soll die Stadtverwaltung (NüBad) die Einrichtung von Raucherbereichen in den Freibädern (analog den Regelungen in anderen Städten wie z. B. Hamburg oder Frankfurt) prüfen, um gerade in diesen Einrichtungen, die sehr stark von Minderjährigen frequentiert sind, einen effektiven Schutz dieser vulnerablen Gruppe zu gewährleisten.
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