Ausnahmen ++ Notfälle
Nürnberg: Diese Corona-Regeln gelten ab Montag bei Behörden und Einrichtungen!
NÜRNBERG (pm/nf) - Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation wird ab Montag, 20. Dezember 2021, für Besucherinnen und Besucher städtischer Dienststellen und Einrichtungen die 3G-Regel eingeführt – auch in den Bereichen, in denen bisher keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen greifen. Zutritt haben dann nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen.
Sofern keine strengeren gesetzlichen Regelungen greifen, gilt 3G für alle Besucherinnen und Besucher städtischer Dienststellen mit folgenden Ausnahmen: Kinder bis zum 6. Geburtstag (beziehungsweise bis zur Einschulung) sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Sie sind von der Testpflicht befreit.
Die Anwendung der 3G-Regel wird vor Ort kontrolliert. Neben dem Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen. Als getestet gelten Besucherinnen und Besucher, die ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis eines maximal 24 Stunden zurückliegenden Schnelltests oder maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests vorlegen können. Die Durchführung von Selbsttests vor Ort ist nicht möglich. Darüber hinaus gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit, bis zum 16. Geburtstag ist eine medizinische Gesichtsmaske ausreichend.
Über die neue Regelung wird auf den Internetseiten der Stadt Nürnberg unter www.nuernberg.de sowie vor Ort mit entsprechenden Hinweisschildern informiert. Sofern Besucherinnen und Besucher online einen Termin bei der Stadt Nürnberg unter www.terminvereinbarung.nuernberg.de gebucht haben, wird mit der Terminbestätigung und der Erinnerungs-E-Mail (einen Tag vor dem Termin) ein entsprechender Hinweis versandt.
Oft keine persönliche Vorsprache nötig
Die Stadtverwaltung steht den Bürgerinnen und Bürgern auch in Zeiten von Corona zur Verfügung. Oft ist es jedoch nicht erforderlich, persönlich vorzusprechen. Viele Angelegenheiten lassen sich sehr gut telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über Online-Dienstleistungen erledigen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die vielfältigen Online-Angebote unter online-dienste.nuernberg.de hingewiesen. Um die derzeitigen Anforderungen an den Infektionsschutz zum Schutz aller bestmöglich umsetzen zu können, werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, auf spontane Vorsprachen möglichst zu verzichten und vorab einen Termin zu vereinbaren.
Ausnahmen in akuten Notfällen
Das Sozial- und das Jugendamt weisen darauf hin, dass in Notfällen (zum Beispiel Kinder und Jugendliche in akuten Krisen; Mittellosigkeit, unvorhergesehene Trennungen / Frauenhauseinweisungen, Pensionseinweisungen, Unglücksfälle wie zum Beispiel Wohnungsbrand, Justizvollzugsanschalt-Entlassung, Stromsperren/Androhungen, sonstige, unvorhersehbare Ereignisse) auch ohne Termin während der Öffnungszeiten geholfen wird. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nicht zu zögern, Kontakt aufzunehmen, sofern in einem unmittelbaren Notfall kein 3G-Nachweis erbracht werden kann (beispielsweise außerhalb der Öffnungszeiten der Testeinrichtungen).
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