Klage wurde abgwiesen
Rettung der Landschaft: Kein Riesengewächshaus in Vach!
FÜRTH/VACH (pm/nf) – Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hat die Klage zur Errichtung eines Riesen-Gewächshauses auf der Hochebene westlich von Vach in erster Instanz abgewiesen.
Oberbürgermeister Thomas Jung begrüßt die Entscheidung, da dadurch der ablehnende Bescheid der Stadt Fürth bestätigt wurde und die Versiegelung einer Fläche, deren Größe rund acht Fußballplätzen entspricht, sowie eine Verschandelung der Landschaft erfolgreich abgewehrt sei.
Bereits im Februar 2022 hatte der Rathauschef im Fürther Stadtrat vor der drohenden Landschaftszerstörung in der größten zusammenhängenden unbebauten Fläche im Stadtgebiet gewarnt. Auch örtliche Vertreter der Landwirtschaft und aus der Bevölkerung hatten sich bei einem von Jung organisierten Ortstermin gegen das Projekt engagiert und ausgesprochen.
Das Fürther Stadtoberhaupt sieht sich durch den Gerichtsentscheid in seiner Haltung bestätigt, die örtlichen familienbezogenen Landwirtschaften in Vach und Umgebung zu schützen und den immensen Landschaftsverbrauch einzudämmen. „Damit ist aktuell nicht mehr zu befürchten, dass das Landschaftsbild im Westen von Vach bald so aussieht wie Teile von Südspanien, wo ganze Landschaften grenzenlos mit Gewächshäusern zugepflastert sind,“ freut sich OB Jung. Auch die Stadtbaurätin, Christine Lippert, zeigt sich erleichtert und erklärt: „Die Ziele der Stadt Fürth, den Landschaftsraum Fürth von großen Gewächshäusern außerhalb des bisherigen 'Knoblauchslandes' weitgehend freizuhalten, konnten gewahrt werden“.
Eine Berufung gegen das Urteil wurde vom Verwaltungsgericht Ansbach nicht zugelassen. Dagegen kann der klagende Investor jedoch noch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.
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