Abstellkonzept mit 300 Stellflächen
Schluss mit E-Scooter-Chaos: Ab 1. Mai gibt's Sammelparkplätze und Obergrenze
NÜRNBERG (pm/nf) – Die Stadt reagiert auf das ungeordnete, oft gefährdende Abstellen von E-Scootern: Ab Mittwoch, 1. Mai 2024, können diese in der Altstadt nur noch auf dafür vorgesehenen Sammelparkplätzen ausgeliehen und zurückgegeben werden.
Abseits dieser Stationen kann die Ausleihe nicht mehr beendet werden, sonst läuft die Gebühr weiter und Nutzer zahlen auch weiter. Hierzu hat die Stadt mit den fünf in Nürnberg tätigen Verleihern Sondernutzungsverträge abgeschlossen. Das stadtweite Konzept soll einschließlich Bundesstraßenring und Außenstadt bis Herbst 2024 umgesetzt werden.
„Durch Beschwerden per E-Mail, Brief oder auf den Bürgerversammlungen wissen wir: Wild und rücksichtslos abgestellte E-Scooter sind ein Ärgernis für viele Nürnbergerinnen und Nürnberger. Man kann und will die E-Scooter nicht aus der Stadt verdrängen, aber es müssen klare Regeln für ein gemeinsames Miteinander geschaffen werden“, so Oberbürgermeister Marcus König. „Nürnberg räumt auf und schafft mehr Ordnung im öffentlichen Raum.“
Für die kommenden fünf Jahre möchte die Stadt gemeinsam mit den E-Scooter-Verleihern Bolt, Lime, Superpedestrian, Tier und VOI ein vom Stadtrat beschlossenes Abstellkonzept, welches das städtische Verkehrsplanungsamt erarbeitet hat, testen. Dieses sieht die Umstellung von einem sogenannten „free-floating“-System, bei dem die E-Scooter überall abgestellt werden können, auf ein stationsbasiertes System vor. Insgesamt entstehen circa 300 Sammelparkplätze für bis zu 4 000 E-Scooter. Damit gilt künftig eine neue Obergrenze, statt der bislang im Einsatz befindlichen mehr als 6 000 Fahrzeuge.
Die Anbieter konnten sich bei einem Interessensbekundungsverfahren bewerben. Der Sondernutzungsvertrag beinhaltet Auflagen sowohl zum Betrieb, etwa zur zulässigen Gesamtzahl an E Scootern pro Anbieter, als auch zum regelkonformen Abstellen und Befahren im Stadtgebiet. Mit der Umsetzung des Konzepts wird das flexible Abstellen an beliebigen Orten gerade im dicht bebauten Innenstadtbereich innerhalb des Bundesstraßenrings unterbunden.
„Wir in Nürnberg wollen kein Verbot der E-Scooter, aber wir wollen auch nicht mehr den bisherigen ungeregelten Zustand. In guter Zusammenarbeit mit den Anbietern haben wir ein Modell für einen goldenen Mittelweg entwickelt. Mit dem Ziel, dass die gewerblichen E-Scooter mehr Nutzen und weniger Ärgernis sind“, erklärt hierzu Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin Dr. Andrea Heilmaier.
Künftig gibt es drei Zonen: Zone A umfasst die Altstadt, Zone B alle darüber hinausliegenden Stadtteile bis zum Bundesstraßenring B4R inklusive der Weststadt und Zone C deckt die restliche Außenstadt ab. In den vergangenen Monaten sind in der Altstadt (Zone A) bereits circa 50 neue Sammelparkplätze entstanden. Bis Herbst 2024 sollen die restlichen 250 innerhalb des Bundesstraßenrings (Zone B) und der Außenstadt (Zone C) vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum (Sör) eingerichtet werden.
Damit der Vorteil einer Tür-zu-Tür-Mobilität weiterhin besteht, werden die Sammelparkplätze innerhalb der Altstadt im Abstand von 150 Metern und außerhalb der Altstadt im Abstand von 250 Metern errichtet, sofern es der öffentliche Raum zulässt. Ziel ist ein dichtes Netz, sodass innerhalb des Rings von jedem Standort aus in fußläufiger Entfernung E-Scooter-Sammelparkplätze zur Verfügung stehen. Die Auswahl der Standorte erfolgt nach Kriterien wie Flächenverfügbarkeit, Nähe zu Verkehrsknotenpunkten und Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie zu Bereichen mit einem hohen öffentlichen Interesse, wie etwa Kultureinrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangeboten.
Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich stellt die Größe der nun regulierten Fläche in den Mittelpunkt: „Der Bundesstraßenring grenzt eine Fläche von rund 22,3 Quadratkilometern ab. In anderen deutschen Städten werden solche ordnenden Konzepte lediglich innerhalb der Innenstädte umgesetzt, so auch in Berlin oder München. Ich will in Nürnberg aber gerade auch unsere dicht besiedelten Wohngebiete schützen.“
In den Gebieten der Außenstadt wird es neben den Sammelparkplätzen an ÖPNV-Haltstellen und an Mobilpunkten weiterhin die Möglichkeit geben, E-Scooter auch außerhalb dieser Zonen abzustellen. Sollte nach einem Jahr feststehen, dass die Beschwerden außerhalb des Bundesstraßenrings nicht zurückgehen, wird das Abstellkonzept auch dorthin ausgeweitet.
Weitergehende Informationen zu dem Konzept online unter
www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/escooter.html
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.