Aktion „Extrastopp bei Nacht“
Stadtrat verabschiedet fünften Gleichstellungsaktionsplan
NÜRNBERG (pm/nf) – Die Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt – darauf liegt der inhaltliche Schwerpunkt des fünften Gleichstellungsaktionsplans. Allein 92 darin verankerte Projekte widmen sich unter dem Motto „Gemeinsam frei von Gewalt“ beiden Themen, insgesamt umfasst der Aktionsplan 218 Maßnahmen. Die Neuauflage für die Jahre 2024 bis 2027 hat der Stadtrat jetzt verabschiedet.
„Mit diesen Gleichstellungsaktionsplan zeigt die Stadt, dass sie die Bekämpfung von Häuslicher Gewalt ernst nimmt. Gleichzeitig sollen auch Bund und Land nachhaltig und in ausreichendem Umfang finanziell in die Pflicht genommen werden, die Istanbul-Konvention umzusetzen“, betont Oberbürgermeister Marcus König. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist 2011 verabschiedet worden und als völkerrechtlicher Vertrag im August 2014 in Kraft getreten. Es schafft verbindliche Rechtsnormen zur Prävention und Bekämpfung von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt. Im Februar 2018 trat die Istanbul-Konvention als Bundesgesetz in Deutschland in Kraft.
Auch die Angebote „Extrastopp bei Nacht“ und „Taxiruf an die Haltestelle“ sollen in Kooperation mit der VAG Nürnberg verstärkt beworben werden. Die Möglichkeiten täglich ab 20 Uhr zwischen Bushaltestellen auszusteigen oder ein Taxi an die Zielhaltestelle von Bus, U-Bahn, oder Straßenbahn rufen zu lassen, sollen das individuelle Sicherheitsgefühl der Fahrgäste erhöhen. Durch sogenannte Awareness-Konzepte sollen Besucherinnen und Besucher von Kultur- und Kulturgroßveranstaltungen vor sexueller Belästigung und Diskriminierung geschützt werden und im Falle von Übergriffen schnell und zuverlässig Hilfe erhalten.
Der Großteil der Maßnahmen wird aus den Budgets der zuständigen Dienststellen finanziert. Die Gelder beispielsweise für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen oder Präventionsangebote für Jugendliche sind jedoch noch nicht gesichert. Der Stadtrat hat die Verwaltung daher beauftragt, die fehlenden finanziellen Mittel in die Etatberatungen für den Haushalt 2025 einzubringen.
Gleichzeitig beinhaltet der Aktionsplan weiterhin Maßnahmen, die – außerhalb des Themenbereichs Gewalt – konkret darauf abzielen, die Nürnberger Stadtgesellschaft und die Nürnberger Stadtverwaltung geschlechtergerechter zu gestalten. Diese 126 Maßnahmen sind im Bereich „Gleichberechtigung schützt vor Gewalt“ zu finden.
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.