Jetzt dürfen Speisegaststätten auch im Innenbereich öffnen
Umfrage: Schöne neue Corona-Biergartenwelt?
FRANKEN (nf) - Seit 18. Mai haben unsere Biergärten und Cafés im Außenbereich geöffnet – bis 20 Uhr, dann ist Schluss. Strikte Regeln wie Sicherheitsabstand zwischen Gästen und Servicepersonal, Mund-Nasen-Schutz und die Aufnahme der Kontaktdaten müssen eingehalten werden. Am besten sollte auch für die Außenbereiche reserviert werden. Ab 25. Mai darf die Gastronomie die Innenräume öffnen - unter entsprechenden Vorgaben, beispielsweise die Anpassung von Lüftungs- und Reinigungsplänen. Ein enormer Aufwand für die Wirte. Wie fühlen sich die Gäste?
Für die Betreiber ist die Öffnung existenziell notwendig. Viele sind froh, überhaupt wieder arbeiten zu dürfen. Allerdings lassen manche ihren Laden zu, ,,die Brüh' wäre teurer als der Fisch", wie ein altes Sprichwort zitiert wird. Für einen Teil der Gäste fühlt sich die Situation recht befremdlich an, die anderen genießen bei schönstem Frühsommerwetter den Biergartenbesuch und stoßen auf bessere Zeiten an.
Die Herausgabe der Kontaktdaten auf einem Zettel löst jedoch so manches Stirnrunzeln aus - besonders bei denen, die erst vor wenigen Monaten bei der Installation der Datenschutzgrundverordnung arg gequält wurden und viel Geld ausgeben mussten, nichts ahnend, dass bald der komplette Lockdown bevorsteht. Datenschützer sagen, kein Problem. Zettel wird nach vier Wochen vernichtet. Alles gut.
Viele stellen sich zudem die Frage, ob sie eine häusliche Quarantäne riskieren wollen, sollte im Biergarten jemand positiv getestet werden.
Die Öffnung der Gastronomie (ab dem Pfingstwochenende auch die Hotellerie): Besser als nix oder kann man sich das auch sparen?
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