In Bus und Bahn bleibt es bei FFP2-Maske
VAG: Maskenpflicht fällt in U-Bahnhöfen und Aufzügen
NÜRNBERG (pm/nf) - Seit 3. April 2022 gelten in vielen Bereichen Lockerungen in Bezug auf die Corona-Schutzmaßnahmen. Auch im Öffentlichen Personennahverkehr. Die VAG hat ihre Regelungen neu bewertet und angepasst.
Die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung legt fest, dass „In 1. Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal, soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu anderen Personen besteht, ... Maskenpflicht“ gilt. Das bedeutet, dass eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken ab sofort in U-Bahnhöfen nicht mehr vorgeschrieben ist. Die VAG hat nun entschieden, dass dies bei den Regelungen in ihren Anlagen berücksichtigt wird, gleichwohl empfiehlt sie, freiwillig FFP2-Masken zu tragen.
In U-Bahnhöfen und in den Aufzügen im U-Bahn-Bereich gibt es ab sofort die Empfehlung für Fahrgäste wie Mitarbeiter der VAG, eine FFP2-Maske zu tragen, aber keine Verpflichtung mehr. In allen Fahrzeugen dagegen gilt die Pflicht weiterhin. Fahrgäste sind danach weiterhin zum Tragen einer medizinischen Maske (zwischen 6 und 15 Jahren) oder einer FFP2-Maske ab dem 16. Geburtstag verpflichtet. Aus- nahmen von der Maskenpflicht gibt es nur bei medizinisch begründeten Fällen und einem entsprechenden Attest. Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske gilt auch für Beschäftigte im ÖPNV, die in den Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen unterwegs sind, nicht aber am Fahrerarbeits- platz. Für das VAG-Kundencenter bleibt die FFP2-Masken- pflicht erhalten.
Nach Einschätzung der VAG ist die Maske auch deshalb sinnvoll, weil nicht jede infizierte Person sofort merkt, dass sie infiziert ist. Die VAG bittet die Fahrgäste weiterhin auf Abstand zu achten und die unabhängig von Corona sinnvollen Hygienemaßnahmen einzuhalten. Hierzu gehört beispielsweise die Empfehlung, in die Ellenbeuge zu niesen oder zu husten. Die VAG bittet ihre Fahrgäste zudem, bei ersten Symptomen abzuklären, ob es sich um eine Corona-Infektion handelt und bis zum Ergebnis öffentliche Verkehrsmittel zu meiden.
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