Aktualisierte Corona-Liste ++ Zahlen vom 10. Dezember 2020
Wer ist betroffen? Ausgangsbeschränkung in 30 bayerischen Landkreisen und Städten

Foto:  © Alexander Limbach/stock.adobe.com/Symbolbild
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REGION (pm/nf) - In insgesamt 30 bayerischen Landkreisen und Städten gilt zwischen 21 Uhr bis 5 Uhr zusätzlich zu den landesweiten Ausgangsbeschränkungen eine Ausgangssperre. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann mitgeteilt. Maßgeblich für diese Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen ist, ob ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt nach den Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) die 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat.

Die Maßnahmen gelten dann bis zur Aufhebung durch die Kreisverwaltungsbehörde. Herrmann kündigte die strikte Kontrolle der Maßnahmen durch die Bayerische Polizei an. ,,Wir forcieren den Kampf gegen das Virus weiter. Das wird uns nur gelingen, wenn sich alle an die Regeln halten. Deshalb werden wir das auch konsequent kontrollieren, auch mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei. Insbesondere in den Hotspots gilt: Bleiben Sie daheim!" 
Demnach gilt auf der Grundlage der RKI-Zahlen für folgende Landkreise und kreisfreien Städte eine Ausgangssperre:

Landkreis Altötting
Landkreis Augsburg
Landkreis Coburg
Landkreis Erding
Landkreis Freyung-Grafenau
Landkreis Günzburg
Landkreis Hof
Landkreis Landshut
Landkreis Main-Spessart
Landkreis Mühldorf a.Inn
Landkreis Neumarkt i.d.OPf.
Landkreis Neu-Ulm
Landkreis Nürnberger Land
Landkreis Passau
Landkreis Regen
Landkreis Roth
Landkreis Straubing-Bogen
Landkreis Traunstein
Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Stadt Augsburg
Stadt Coburg
Stadt Fürth
Stadt Hof
Stadt Kaufbeuren
Stadt Landshut
Stadt München
Stadt Nürnberg
Stadt Passau
Stadt Rosenheim
Stadt Schwabach
Darüber hinaus gilt ab morgen, 11. Dezember 2020, in folgenden Landkreisen und kreisfreien Städte eine Ausgangssperre:

Landkreis Amberg-Sulzbach
Landkreis Dachau
Landkreis Deggendorf
Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm

In den genannten Kommunen ist damit der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. Weitergehende Regelungen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden bleiben hiervon unberührt.

www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/hotspotregionen/ 
www.stmgp.bayern.de

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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