Hier wird am 03.03.2025 geblitzt: Blitzer in Nürnberg und Umgebung aktuell am Montag

Foto: AdobeStock/benjaminnolte

Achtung, Radarkontrolle! Am 03.03.2025 kann es für Autofahrer im Nürnberger Raum kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Montag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten. Im Stadtgebiet von Nürnberg und in umliegenden Gebieten sind aktuellen Informationen zufolge gerade 11 mobile Radarkästen aufgebaut. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Bayern. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Stadtgebiet von Nürnberg und in allen Straßen in der Umgebung gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 03.03.2025 die Blitzer im Raum Nürnberg

Standort

Tempolimit

gemeldet

bestätigt

Erlangen, Westliche Stadtmauerstraße (91054)

30 km/h

03.03.2025, 10:36 Uhr

Fürth, Schneegasse (90765 Poppenreuth)

30 km/h

03.03.2025, 09:59 Uhr

Fürth, Ronhofer Hauptstraße (90765 Kronach)

30 km/h

03.03.2025, 08:27 Uhr

Nürnberg, Pfälzerstraße (90443 Gibitzenhof)

30 km/h

03.03.2025, 10:54 Uhr

Nürnberg, Frankenstraße (90461 Hasenbuck)

50 km/h

03.03.2025, 11:08 Uhr

Nürnberg, Ludwigstraße (90402 Altstadt, St. Lorenz)

30 km/h

03.03.2025, 10:12 Uhr

Nürnberg, Ritter-von-Schuh-Platz (90459 Hummelstein)

30 km/h

03.03.2025, 06:25 Uhr

Nürnberg, Am Kressenstein (90427 Buch)

30 km/h

03.03.2025, 11:02 Uhr

Nürnberg, Roonstraße (90429 Kleinweidenmühle)

30 km/h

03.03.2025, 10:45 Uhr

Nürnberg, Schnieglinger Straße (90427 Wetzendorf)

30 km/h

03.03.2025, 08:55 Uhr

Nürnberg, Lohestraße (90425 Kleinreuth hinter der Veste)

30 km/h

03.03.2025, 08:41 Uhr

(Letzte Aktualisierung: 03.03.2025, 11:31 Uhr)

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie sich an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen, wenn ich geblitzt wurde?

Als Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw dient in Deutschland die Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog. Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden, ob das Vergehen außerorts oder innerorts stattgefunden hat. Ein Bußgeld zwischen 20 und 60 Euro wird zum Beispiel fällig, wenn man auf der Autobahn bis zu 20 km/h zu schnell war, voraus gesetzt es gab eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf diesem Straßenabschnitt.

Regelung für Pkw innerorts

Verstoß

Strafe

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h

30 €

   

11 – 15 km/h

50 €

   

16 – 20 km/h

70 €

   

21 – 25 km/h

115 €

1

 

26 – 30 km/h

180 €

1

1 Monat¹

31 – 40 km/h

260 €

1

1 Monat

41 – 50 km/h

400 €

2

1 Monat

51 – 60 km/h

560 €

2

2 Monate

61 – 70 km/h

700 €

2

3 Monate

über 70 km/h

800 €

2

3 Monate

¹ Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h begangen wird

Regelung für Pkw außerorts

Verstoß

Strafe

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h

20 €

   

11 – 15 km/h

40 €

   

16 – 20 km/h

60 €

   

21 – 25 km/h

100 €

1

 

26 – 30 km/h

150 €

1

1 Monat¹

31 – 40 km/h

200 €

1

1 Monat¹

41 – 50 km/h

320 €

2

1 Monat

51 – 60 km/h

480 €

2

1 Monat

61 – 70 km/h

600 €

2

2 Monate

über 70 km/h

700 €

2

3 Monate

¹ Fahrverbot, wenn innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft erneut eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h begangen wird

Welche Toleranzen gibt es, wenn man geblitzt wird?

Die abgezogenen Toleranzen bei mobilen Geräten sind dieselben wie bei den stationär aufgebauten Blitzern. Generell gilt: Bei einer Fahrtgeschwindigkeit von unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h vom Messwert abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h liegt der Abzug üblicherweise bei 3 Prozent des gemessenen Wertes. Einige Blitzermodelle haben geringere Messgenauigkeiten, hier kann der Toleranzabzug auch höher angesetzt werden.

Wie funktionieren mobile Blitzer?

Anders als fest installierte Blitzgeräte sind mobile Blitzer schnell und unkompliziert aufgebaut und können daher an jeder Straßenecke lauern. In einer Variante wird das Gerät ganz einfach auf ein Stativ geschraubt und ist dann einsatzbereit. Oft blitzt es auch aus Autos, die am Straßenrand abgestellt sind. Die eingesetzten Technologien ähneln denen der stationären Blitzer. Überlicherweise arbeitet man mit elektromagnetischen Wellen oder Lichtsignalen, die vom Blitzer ausgesendet wird, vom Fahrzeug reflektiert und an das Messgerät zurückgeworfen wird. Aus der Zeit zwischen Aussenden und Empfangen des Signals kann dann die Geschwindigkeit berechnet werden.

DAS sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betreiobsbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Nicht nur Radarwarner sind davon also betroffen, sondern und vielmehr auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy mit sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst jedoch nichts befürchten. Strafbar ist nur, wenn man diese während der Fahrt auch eingeschaltet hat. Hat man aber einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert und ist dieser mittels Stromversorgung kurzfristig einsatzbereit, begeht man eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

Autor:

Jenny Reichenbacher aus Nürnberg

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