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Beirat: Wechsel im Vorsitz bei der AOK in Mittelfranken

Peter Oberst, Personalleiter und Prokurist der Firma Richard Bergner Holding und alternierender Vorsitzender des mittelfränkischen Direktionsbeirats (Gruppe der Arbeitgeber) | Foto: AOK
  • Peter Oberst, Personalleiter und Prokurist der Firma Richard Bergner Holding und alternierender Vorsitzender des mittelfränkischen Direktionsbeirats (Gruppe der Arbeitgeber)
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Peter Oberst übernimmt die Leitung des regionalen Selbstverwaltungsgremiums

Zum Jahresbeginn wechselt turnusgemäß der Vorsitz im Beirat der AOK-Direktion Mittelfranken: Peter Oberst, Vertreter der Arbeitgeber, übernimmt vom Versichertenvertreter Jürgen Göppner für das kommende Jahr die Leitung des ehrenamtlichen. „Das große Plus der AOK Bayern bleibt ihre Ortsnähe und damit die persönliche Betreuung der Versicherten“, so Peter Oberst. „Die mit über 4,5 Millionen Versicherten größte Krankenkasse Bayerns ist im Freistaat flächendeckend mit Geschäftsstellen vertreten und das wird auch so bleiben.“

Sondergutachten zum Finanzausgleich bestätigt AOK

Für einen gerechten Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einen Finanzausgleich. Er soll die Ausgaben der zwischen den Krankenkassen unterschiedlich verteilten Krankheitsrisiken ausgleichen (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich). Ein vom Gesundheitsministerium angefordertes wissenschaftliches Gutachten hat jetzt bestätigt: Der Finanzausgleich funktioniert gut, es gibt keinen akuten Handlungsbedarf. Für kranke Versicherte erhalten die Krankenkassen Zuschläge je nach Schweregrad der Krankheit, während sie für gesunde Versicherte deutlich weniger Geld erhalten. Dadurch wird sichergestellt, dass Kassen mit vielen schwerkranken Versicherten und hohen Ausgaben gegenüber Kassen mit vielen Gesunden und geringeren Ausgaben nicht benachteiligt werden. „Das Gutachten empfiehlt, den Ausgleich nicht länger auf 80 Krankheiten zu begrenzen, sondern alle Krankheiten einzubeziehen – eine zentrale Forderung der AOK seit langem“, so Peter Oberst. Das Geld müsse dort zur Verfügung gestellt werden, wo es zur Versorgung der Versicherten gebraucht wird.

Autor:

Anna Schabesberger aus Nürnberg

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