100 Millionen KFZ-Daten beim Zoll gespeichert: 8,8 Milliarden Euro Kraftfahrzeugsteuer pro Jahr

Die Kraftfahrzeugsteuer wird seit dem 1. Juli 2014 nicht mehr durch die Finanzämter, sondern durch den Zoll erhoben. | Foto: ©tunedin/Fotolia.com
  • Die Kraftfahrzeugsteuer wird seit dem 1. Juli 2014 nicht mehr durch die Finanzämter, sondern durch den Zoll erhoben.
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Datenbank der Kraftfahrzeugsteuerfälle erreicht neuen Rekord

REGION (pm/nf) - Die Zahl der Steuerfälle in der ZÜV-Datenbank der Kraftfahrzeugsteuer des Zolls hat vor wenigen Tagen die 100-Millionen-Grenze überschritten. ZÜV steht für Zahlungsüberwachungsverfahren. Damit handelt es sich um eine der größten Datenbanken für die Verwaltung von Zahlungen und Einzugsermächtigungen weltweit.

Die Kraftfahrzeugsteuer wird seit dem 1. Juli 2014 nicht mehr durch die Finanzämter, sondern durch den Zoll erhoben. Dazu waren zuvor schon die Datenbestände von 65 Millionen Kraftfahrzeugen von den Bundesländern an den Zoll übertragen worden. Seit der Übernahme wurden weitere 35 Millionen neue Zulassungen von den Zulassungsstellen über das Kraftfahrtbundesamt an die Hauptzollämter übermittelt. Insgesamt liegen also inzwischen rund 100 Millionen Datensätze für die Erhebung der KFZ-Steuer beim Zoll.

Zuständig ist beim Zoll das Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (KKR) in Bonn. Dort wurden seit Juli 2014 23,2 Millionen Einzahlungen verbucht, 157,2 Millionen Lastschriften und 27,8 Millionen Auszahlungen durchgeführt und 13,2 Millionen Mahnungen versandt. Insgesamt nimmt der Zoll pro Jahr rund 8,8 Milliarden Euro an Kraftfahrzeugsteuer ein. Hans Josef Haas, Vizepräsident der Generalzolldirektion, zeigt sich zufrieden: „Die Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer war ein Kraftakt, auf den wir sehr stolz sein können. Das Überschreiten der 100 Millionen-Grenze beweist jetzt einmal mehr die Leistungsfähigkeit und Flexibilität des Zolls. Von den Hauptzollämtern über die Vollstreckungsstellen bis hin zum Kompetenzzentrum für das Kassen-und Rechnungswesen des Bundes greifen hier alle Räder reibungslos ineinander.“

Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine ökologisch ausgerichtete Steuerart, die beispielsweise durch Steuerbefreiungen für Schlüssel- und Zukunftstechnologien, also z.B. Elektrofahrzeuge, die Nutzung von alternativen Energien im Bereich des Personen- und Gütertransports fördern soll. Am 1. Januar 2016 betrug der Fahrzeugbestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern 61,5 Millionen.
Das KKR wurde im Jahr 2006 eingerichtet. Es ist für die Abwicklung aller Ein- und Auszahlungen der Bundesverwaltung inclusive Folgeaktivitäten, die Durchführung von Kassenprüfungen sowie die sogenannte Systempflege zuständig.

Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer erhalten Sie unter:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/kraf tfahrzeugsteuer_node.html

Zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer unter:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/Zahlung-der-Kfz- Steuer/zahlung-der-kfz-steuer_node.html

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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