Gericht: Unterschiedliche Urteile
Ausgangsbeschränkung in Bayern war unverhältnismäßig!
LEIPZIG/MÜNCHEN dpa/lby/nf) - Bayerns umstrittene Corona-Regeln aus dem März 2020 waren unverhältnismäßig scharf. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor.
Die damalige Ausgangsbeschränkung sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, hieß es. Die Richter wiesen damit eine Revision der Staatsregierung gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte die Corona-Verordnung der Staatsregierung aus dem Frühjahr 2020 nachträglich für unwirksam erklärt. Dagegen wehrte sich die Staatsregierung also nun vergeblich.
Die obersten deutschen Verwaltungsrichter stuften allerdings gleichzeitig die sächsischen Kontaktbeschränkungen mit der Schließung von Gastronomiebetrieben und Sportstätten aus dem April 2020 (Az.: 3 CN 1.21) als rechtmäßig ein.
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