Neue Corona-Lockerung ++ Ausnahmen
Bayern verkürzt Corona-Isolation auf nur noch fünf Tage
MÜNCHEN (dpa/lby) - Corona-Infizierte müssen in Bayern ab sofort nur noch fünf Tage in Isolation - diese fünf Tage sind aber verpflichtend, nicht freiwillig. Ein abschließendes Freitesten ist nicht notwendig. Voraussetzung ist allerdings eine Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden. Das teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) mit. Außerdem entfällt die Quarantäne für enge Kontaktpersonen vollständig.
Bei bestehenden Symptomen müssen Infizierte in Isolation bleiben, bis diese 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber 10 Tage. Die entsprechend geänderte Allgemeinverfügung gilt ab sofort.
Bislang gilt für Infizierte eine verpflichtende Isolation von 10 Tagen - ein Freitesten ist frühestens nach sieben Tagen möglich. Die Verkürzung auf fünf Tage ist Konsens zwischen Bund und Ländern, Bayern setzt dies aber nun schneller um als andere. Anders als jüngst angekündigt wird die Isolation aber erst einmal nicht freiwillig.
«Die Isolation ist weiterhin verpflichtend – eine Corona-Infektion ist keine Privatsache», sagte Holetschek. Aber Bayern entwickle seine Corona-Strategie weiter und passe sie an die aktuelle Lage an.
«Die Saison der akuten Atemwegsinfektionen nähert sich dem Ende, der Infektionsdruck sinkt, und die Krankenhausbelastung ist stabil», sagte er. «Daher halten wir es für mehr als vertretbar, die Anordnung der Isolation auf fünf Tage zu verkürzen und die Quarantäne für enge Kontaktpersonen aufzuheben.» Zudem entspreche dieses Vorgehen den Überlegungen des Robert Koch-Instituts, das zuletzt sogar eine freiwillige Selbstisolation für zulässig gehalten hatte. «Und auch international ist eine fünftägige Isolation etabliert.»
Der Präsident des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Christian Weidner, sagte: «Bestehen nach fünf Tagen noch akute Symptome wie Fieber oder Husten, ist noch von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen. Klingen die Symptome ab, ist es aus fachlicher Sicht geboten, noch 48 Stunden zu warten, bis die Isolation endgültig beendet werden kann.»
Es gibt allerdings gewisse Ausnahmen:
Wer etwa in Kliniken oder Pflegeheimen arbeitet, kann laut Holetschek nach dem Ende der Isolation erst dann wieder arbeiten, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird, entweder ein negativer Antigentest oder ein PCR-Test mit einem Ct-Wert über 30. «So stellen wir den Schutz sicher», sagte der Minister. Für alle anderen Bürgerinnen und Bürger sei eine abschließende Testung nicht mehr notwendig. «Gleichwohl appellieren wir an die Menschen, sich verantwortungsvoll zu verhalten. Das heißt, wir empfehlen deshalb, nach Isolationsende noch eine Zeit lang eine Maske zu tragen und Kontakte zu reduzieren», fügte er hinzu.
Auch wenn die Quarantäne für enge Kontaktpersonen, die nicht geimpft oder genesen sind, vollständig entfällt, betonte Holetschek: «Natürlich bitten wir die Infizierten weiterhin, ihre engen Kontakte über ihre Infektion zu informieren. Den engen Kontaktpersonen empfehlen wir zudem, Kontakte zu reduzieren und im Home-Office zu arbeiten, wenn dies möglich ist, und sich freiwillig fünf Tage lang selbst zu testen.»
Vergangene Woche waren zunächst Pläne von Bund und Ländern zu einer Umstellung der Isolation von Infizierten auf Freiwilligkeit bekannt geworden, ab Anfang Mai. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) kassierte die Ankündigung der Freiwilligkeit dann in einer ZDF-Talkshow überraschend wieder ein und bezeichnete die Pläne als «klaren Fehler». Mit der Kehrtwende zog er heftige Kritik auf sich, Holetschek warf ihm ein «Kommunikationsdesaster» vor.
Holetschek betonte nun: «Wir wollen die Eigenverantwortung der Menschen stärken. Lässt der Infektionsdruck weiterhin nach, soll im Rahmen einer zweiten Stufe die Isolation freiwillig werden.» Diesen Übergang wolle man gestalten und die Menschen mitnehmen. Auf der Gesundheitsministerkonferenz am 25. April wolle man dies noch einmal intensiv beraten «und möglichst einen Zeitplan zum weiteren Vorgehen entwickeln, ab wann die Isolation nicht mehr verpflichtend ist».
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