Rechtslage ist nicht praxisgerecht
Bayerns Innenminister Herrmann fordert bessere Regelung für Fundtiere
REGION (pm/nf) – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesjustizminister Dr. Buschmann eine neue einheitliche Regelung bei Fundtieren auf Bundesebene gefordert.
"Die aktuelle Rechtslage ist absolut unbefriedigend. Die derzeit bei Tieren anzuwendenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, die ursprünglich nur für Sachen galten, sind nicht mehr praxisgerecht und insbesondere nicht mit dem nunmehr auch verfassungsrechtlich verankerten Tierwohl vereinbar", erklärte Herrmann seinen Vorstoß. Der Minister appelliert: "Es ist dringend erforderlich, dass der Bund sowohl für den Finder eines Tieres als auch für die Fundbehörde angemessene Lösungen erarbeitet, Regelungslücken schließt und letztlich auch Rechtssicherheit schafft." Dies diene nicht zuletzt auch dem Wohl des gefundenen Tieres.
Wie Herrmann in seinem Schreiben erläutert, muss nach der derzeitigen Rechtslage der jeweilige Finder eines Tieres dies unverzüglich gegenüber der Fundbehörde, in der Regel der Gemeinde, anzeigen. "Dies entspricht jedoch schon lange nicht mehr der gelebten Realität. In nahezu allen Bundesländern hat sich eingebürgert, dass die Finder das Tier zu einem Tierheim bringen, welches dann gegenüber der Gemeinde den Fund anzeigt." Allerdings soll diese Handlung durch einen Dritten nach der Rechtsprechung nicht ausreichend sein, um die Verpflichtungen nach dem Gesetz zu erfüllen.
Ferner stieße es bei vielen Findern auf Unverständnis, dass sie einerseits gesetzlich verpflichtet seien, das Tier tierschutzgerecht zu verwahren, das heißt sie müssen Aufwendungen vorfinanzieren. Andererseits könnten sie sich diese Kosten jedoch nur vom in der Regel unbekannten Vorhalter erstatten lassen. "Dass diese Rechtslage auf Unverständnis stößt und letztlich auch nicht dazu beiträgt, dass die Tiere artgerecht behandelt werden, ist naheliegend", erklärte Herrmann. Auch für Gemeinden führe die derzeitige Regelungslage zu erheblichen Aufwendungen, wenn der Finder darauf verzichtet, Eigentümer zu werden. Da in diesem Fall das Eigentum an die Gemeinde des Fundorts falle.
Weiterhin weist Herrmann in seinem Schreiben daraufhin, dass die Praxis nicht zwischen Fundtieren, ausgesetzten und herrenlosen Tieren – anders als die derzeitige Rechtslage - unterscheide. Für herrenlose Tiere, die keine Fundtiere sind, fehle es an ausdrücklichen Regelungen, wenn sie tierärztliche Hilfe bedürften oder in einem Tierheim untergebracht werden. Die Zahl der herrenlosen Tiere in den Tierheimen sei in letzten Jahren jedoch zunehmend gestiegen. Es sei daher nach Ansicht von Herrmann auch hier notwendig, dass der Bund neue Lösungsansätze erarbeite und zügig zufriedenstellende und angemessene Regelungen schaffe.
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