Corona-Lockerungen bei 2G-Regel und 3G-Plus
Beschluss: Weitere Freiheiten für Geimpfte und Genesene

Ein Impfpass und ein Smartphone, auf dem die App CovPass läuft.  | Foto:  Stefan Puchner/dpa/Illustration
  • Ein Impfpass und ein Smartphone, auf dem die App CovPass läuft.
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MÜNCHEN (dpa/lby) - Bayern lockert in Zeiten stagnierender Corona-Zahlen massiv die Pandemie-Beschränkungen für all jene Veranstaltungen, zu denen freiwillig nur Geimpfte und von Corona Genesene Zutritt haben (2G-Regel). Das beschloss die bayerische Staatsregierung in der Sitzung des Ministerrates am Montag in München.

Alternativ können auch Menschen zugelassen werden, die einen negativen PCR-Test vorweisen (3G plus). Dafür entfallen dann Maskenpflicht, Obergrenzen bei der Personenzahl, Alkoholverbot und Mindestabstandsgebot. «Das ist die Fortführung unseres Prinzips von Umsicht und Vorsicht, durch den Impffortschritt mittlerweile gepaart mit stärkerem In-den-Fokus-stellen von Eigenverantwortung», sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung.

Damit können etwa Fußballstadien, Sporthallen, Theater, Konzert- und Kongresshallen wieder voll ausgelastet werden, sofern sich die Veranstalter freiwillig der 2G-Regel oder 3G-plus-Regel unterwerfen. Dazu gehöre auch, dass etwa strikte Einlasskontrollen erfolgen, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann. Bei Missbrauch drohe ein Bußgeld - und auch die gewerbliche Eignung des betreffenden Veranstalters könne dann in Frage gestellt werden. Das sicherste sei weiterhin die 2G-Option, denn getestete Personen seien nicht durch Antikörper geschützt und könnten sich jederzeit infizieren.

Ungeimpfte seien derzeit deutlich stärker gefährdet, sich anzustecken, sagte Herrmann. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liege gegenwärtig für Geimpfte bei 18, für Ungeimpfte dagegen bei 194 im Freistaat. Insgesamt wurde die Inzidenz am Montag beim Robert Koch-Institut für Bayern mit 90,1 angegeben, bundesweit lag sie bei 64,7.

Die neuen Regelungen gelten von diesem Mittwoch (6. Oktober) an und können etwa bei Kulturveranstaltungen, Sportereignissen, Kongressen, in Bibliotheken und Musikschulen angewandt werden. Sie seien rein freiwillig für die Veranstalter, hieß es. Kleinkinder und Schüler, die im Schulbetrieb ohnehin regelmäßig getestet werden, haben grundsätzlich auch bei Veranstaltungen Zutritt, in denen die 3G-plus Regel gilt.

Bereits am vergangenen Wochenende hatten in Bayern Clubs und Diskotheken nach der 3G-plus-Regel geöffnet. Ab Mittwoch dürfen dann unter den gleichen Vorgaben etwa auch Gaststätten Tanzveranstaltungen anbieten. In Schankwirtschaften darf nicht mehr nur am Tisch, sondern auch wieder am Tresen gegessen und getrunken werden.

Der bayerische Ministerrat setzt ferner einen Ausfallfonds des Bundes für Messen und Veranstaltungen in Bayern um: Für coronabedingte Messe-Ausfälle könne eine Entschädigung von bis zu acht Millionen Euro gezahlt werden. Bundesweit stehen in dem Topf 600 Millionen Euro zur Verfügung.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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