Stufenplan je nach Infektionsgeschehen ++ Testung des Schulpersonals
Corona-Update: Maskenpflicht für die ersten Schultage!
REGION/MÜNCHEN (pm/nf) - Staatsminister Dr. Florian Herrmann, Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo und Gesundheitsministerin Melanie Huml informierten am Dienstag (1. September) über die wesentlichen Ergebnisse der Kabinettssitzung. Hauptthema: Schulbetrieb und der Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte. Wie immer der Überblick über die Ergebnisse.
Ziel ist es, im Schuljahr 2020/2021 so viel Präsenzunterricht wie möglich bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten durchzuführen. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen kehren die Schulen ab dem 8. September 2020 daher zu einem Regelbetrieb unter umfassenden Hygieneauflagen zurück.
Daher tritt an den Schulen ein umfassender Rahmen-Hygieneplan in Kraft. Von zentraler Bedeutung ist dabei – neben einem Konzept zur Lüftung der Unterrichtsräume, dass das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) oder einer geeigneten textilen Barriere im Sinne einer MNB grundsätzlich für alle Personen auf dem Schulgelände verpflichtend ist. Ausnahmen von dieser Pflicht sind in begründeten Fällen möglich.
In den ersten beiden Unterrichtswochen des neuen Schuljahres gilt darüber hinaus eine allgemeine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte auf dem Schulgelände und auch im Unterricht. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte der Jahrgangsstufen 1 bis 4 (einschl. der Schulvorbereitenden Einrichtungen). Ziel ist, das Infektionsrisiko durch Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer in den ersten Schultagen so weit wie möglich zu minimieren.
Um auf Änderungen des Infektionsgeschehens angemessen reagieren zu können, hat das Kultusministerium in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium einen Drei-Stufen-Plan entwickelt. Dieser Stufenplan orientiert sich am Infektionsgeschehen im jeweiligen Kreis (Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner) und unterscheidet folgende Szenarien:
Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis): Regelbetrieb unter Hygieneauflagen.
Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz 35 bis unter 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis): Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung für Schüler auch am Sitzplatz im Klassenzimmer ab Jahrgangstufe 5.
Alternativ zum Tragen einer MNB während des Unterrichts an weiterführende Schulen: Gewährleistung des Mindestabstandes im Klassenzimmer von 1,5 Metern.
Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Kreis): Wiedereinführung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten MNB für Schüler auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für Schüler aller Jahrgangsstufen. Soweit aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, bedeutet dies eine zeitlich befristete erneute Teilung der Klassen und eine damit verbundene Unterrichtung der Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht.
Bei den genannten Schwellenwerten handelt es sich um Richtkriterien, die den Entscheidungsträgern vor Ort als Orientierungshilfe bei ihrer Entscheidung dienen.
Die letzte Entscheidung, ab wann welche Stufe greift, trifft das zuständige Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Schulaufsicht.
Im Zeitraum vom 24. August bis 18. September 2020 erhalten Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal der staatlichen, kommunalen und privaten Schulen die Möglichkeit zur Teilnahme an kostenlosen Reihentestungen auf COVID-19. Die Ergebnisse sollen damit möglichst frühzeitig zu Beginn des neuen Schuljahres vorliegen und den getesteten Personen übermittelt sein.
Vorsorge- und Hygienemaßnahmen für den Schülerverkehr / Freistaat übernimmt Kosten für zusätzliche Verstärkerbusse / Verkehrsplattform vermittelt freie Kapazitäten
Die Bayerische Staatsregierung erhöht das Platzangebot im Schülerverkehr, um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus auf dem Schulweg zu minimieren.
Um das Platzangebot vor allem in den Schulbussen und damit die Abstände zu erhöhen, hat die Staatsregierung den Schulen und deren Aufgabenträgern empfohlen, Schulbeginn und Unterrichtszeiten wo möglich zu entzerren und zusätzliche Verstärkerbusse einzusetzen. Sie können ein wichtiges Mittel sein, das Infektionsrisiko der Fahrgäste sowie der Schülerinnen und Schüler effektiv zu reduzieren. Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, 100 Prozent der Kosten für Verstärkerfahrten im Schülerverkehr zu übernehmen – sowohl innerhalb des ÖPNV als auch in Schulbussen im freigestellten Schülerverkehr. Sie stellt dafür bis zu den Herbstferien 2020 in einem eigens eingerichteten Förderprogramm 15 Millionen Euro bereit.
Für die Organisation zusätzlicher Busse stellt das bayerische Verkehrsministerium den Kommunen außerdem eine Vermittlungsplattform zur Verfügung: Dort können kommunale Aufgabenträger mit Verkehrsunternehmern in Kontakt treten, die freie Kapazitäten für Busse und Fahrten haben. Darüber hinaus wird der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e. V. (LBO) den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern örtlich verfügbare Kapazitäten seiner zahlreichen Mitgliedsunternehmen im gesamten Freistaat mitteilen. Nach Angaben des LBO stehen im Freistaat rund 650 zusätzliche Verstärkerbusse zur Verfügung.
Auch an der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird unverändert festgehalten. Damit soll im Schülerverkehr der Infektionsschutz insbesondere dort gewährleistet werden, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
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