MarktSpiegel-Umfrage ++ Einschränkungen für Ungeimpfte
Eingriffe in Grundrechte: Bundestag berät Verlängerung der ,,epidemische Lage"
BERLIN (dpa) - Der Bundestag berät heute über die Verlängerung der «epidemischen Lage von nationaler Tragweite» wegen der Corona-Pandemie.
Die festgestellte Lage gibt dem Bund das Recht, direkt ohne Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Zudem beziehen sich konkrete Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung der «epidemischen Lage». Aus der Opposition kam vor der Abstimmung Kritik an der von den Koalitionsfraktionen beantragten Verlängerung.
Kritik von FDP und Grünen
«Die Bundesregierung hat uns auf unsere Nachfrage nicht einmal ansatzweise überzeugend darlegen können, dass eine Überlastung des Gesundheitssystems absehbar droht», sagte der FDP-Parteivize Wolfgang Kubicki dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Dies sei aber die zwingende rechtliche Voraussetzung für die Verlängerung dieser Notlage. «Dass breitflächige Grundrechtseinschränkungen und Verordnungsermächtigungen mit einer Ausnahmesituation begründet werden, die gar nicht mehr vorhanden ist, ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungsrechtlich nicht haltbar.»
Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte dem RND, eine unveränderte Verlängerung der «epidemischen Lage» halte sie für falsch. «Die Pandemie ist noch nicht vorbei, wir müssen weiterhin vorsichtig sein.» Dennoch sei durch die Impfstoffe die Lage eine andere als noch im Winter. «Wir brauchen jetzt eine Regelung, die für die neue Situation passt und der Zahl der Geimpften Rechnung trägt, kein Weiter-so». Es müssten die Voraussetzungen geschaffen werden «für eine rechtssichere befristete Fortführung bestimmter, auf die aktuelle Covid-19-Situation zugeschnittener Maßnahmen wie Masken, AHA-Regeln und Tests».
Letzte Abstimmung im Juni
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten den Bundestag gebeten, «zu erwägen», die epidemische Lage über den 11. September hinaus zu verlängern. Der Bundestag hatte zuletzt am 11. Juni festgestellt, dass die Sonderlage wegen der Corona-Pandemie fortbesteht. Damals stimmten die Fraktionen von AfD, FDP und Die Linke dagegen. Die große Mehrheit der Regierungsfraktionen stimmte zu, auch ein Großteil der Grünen votierte trotz Kritik mit Ja.
Die geplante Abkehr von der Inzidenz als alleinigem Gradmesser für Einschränkungen steht noch nicht zur Beratung an. Diese Neuregelung im Infektionsschutzgesetz könnte in einer weiteren Sitzung vor der Bundestagswahl im September beschlossen werden. Der bisherige Inzidenzwert von 50, der noch im Infektionsschutzgesetz als Richtwert für schärfere Maßnahmen verankert ist, soll nach den Plänen der Bundesregierung gestrichen werden, weil sich durch die Impfungen die Lage verbessert hat. Künftig soll die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 entscheidend sein. Welche Zahl oder Zahlen hier konkret welche Maßnahmen nach sich ziehen werden, ist aber noch offen.
Lauterbach für 2G-Regel
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hält bei starkem Infektionsgeschehen weitergehende Einschränkungen für Ungeimpfte für notwendig. «Wenn die Fallzahlen weiter so rapide steigen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, dann wird es notwendig werden, die Regeln für Ungeimpfte zu verschärfen», sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. «Dazu zählt dann auch eine möglichst konsequente 2G-Regel, zumindest in den Bereichen, wo ein sehr hohes Risiko besteht.» Damit ist gemeint, dass etwa bestimmte Veranstaltungen nur für Geimpfte oder Genesene zugänglich sind - nicht aber für andere Menschen, selbst wenn diese einen negativen Corona-Test haben.
Der Hamburger Senat hatte gestern ein entsprechendes «Optionsmodell» beschlossen: Gastronomie, Clubs, Kneipen und Kultureinrichtungen in Hamburg können ihre Kapazitäten von Samstag an nahezu wieder vollständig nutzen, sofern Ungeimpfte keinen Zutritt haben. Bereits seit Montag gilt in immer mehr Bundesländern «3G»: Zutritt zu vielen öffentlichen Innenräumen wird nur Geimpften, Genesenen oder Getesteten gewährt.
Welche Zulassung hat der Impfstoff von Biontech Pfizer?
(dpa) Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat dem Mittel des deutschen Herstellers Biontech und seines US-Partners Pfizer als erstem Corona-Impfstoff in den USA die vollständige Zulassung erteilt. Sie gelte für Menschen ab 16 Jahren, teilte die FDA mit und nannte die Entscheidung einen «Meilenstein» im Kampf gegen die Pandemie. Die Notfallzulassung für Personen ab zwölf Jahren bleibe weiterhin bestehen.
In der EU hat der Biontech/Pfizer-Impfstoff eine ,,bedingte Marktzulassung", was praktisch bereits eine Stufe über der ,,Notfallzulassung" lag, die der Impfstoff bisher in den USA hatte.
Die Europäische Arzneimittelagentur EMA erklärte auf Anfrage, eine bedingte Zulassung könne in eine Standard-Marktzulassung umgewandelt werden. Voraussetzung sei die Erfüllung aller mit der bedingten Zulassung verbundenen Auflagen zur Zufriedenheit der EMA. Dies werde jährlich überprüft. Wann genau nach diesem Verfahren eine Vollzulassung des Biontech-Impfstoffs in der EU erfolgen könnte, teilte die Arzneimittelagentur zunächst nicht mit.
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