Missbrauchsskandal in katholischer Kirche
Entschuldigung von Benedikt gefordert

Joseph Ratzinger, der damalige Erzbischof von München und Freising und spätere Papst Benedikt XVI., im Jahr 1977 in München.
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BERLIN (dpa/mue) - Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, hat von dem emeritierten Papst Benedikt eine Entschuldigung für sein Verhalten im Missbrauchsskandal der katholischen Kirche gefordert.


«Er muss sich äußern, und er muss sich über seine Berater hinwegsetzen und im Grunde den schlichten, einfachen Satz sagen: ,Ich habe Schuld auf mich geladen, ich habe Fehler gemacht, ich bitte die Betroffenen um Verzeihung.' Anders geht das nicht», sagte Bätzing in der ARD-Talkshow «Anne Will».
 Auf die Frage, ob er glaube, dass Benedikt dies auch tun werde, sagte der Limburger Bischof: «Ich traue es ihm zu – wenn er es schafft, sich von Beratern zu distanzieren. Das ist nun wirklich eine Schwäche von Benedikt XVI., von Joseph Ratzinger, sich nicht immer mit den besten Beratern zu umgeben.» Diese Kritik dürfte auf Benedikts Privatsekretär und Vertrauten Georg Gänswein abzielen.


Benedikt war in einem Gutachten zum Umgang mit Missbrauchsvorwürfen im Erzbistum München und Freising Fehlverhalten vorgeworfen worden. Der 94-Jährige, der von 1977 bis 1982 Erzbischof in München war, bestreitet das aber nach wie vor. In einem wesentlichen Punkt räumte er vor wenigen Tagen ein, eine Falschaussage gemacht zu haben. Es geht dabei um seine Anwesenheit in einer Sitzung, in der über einen Missbrauchspriester gesprochen wurde. Die Falschaussage führte Gänswein jedoch auf ein technisches Versehen zurück.



Die SPD-Politikerin und Juristin Ingrid Matthäus-Maier warf bei «Anne Will» der Politik vor, die Kirche viel zu lange geschont zu haben. «Wenn man es bösartig sagt, kann man sagen: Da war ‘ne Kumpanei zwischen den offiziellen Kirchen und der Politik. Das muss aufhören», forderte sie. Die Bundesregierung betonte derweil, dass es bei der Aufklärung der Missbrauchsfälle im katholischen Erzbistum München und Freising kein kirchliches Sonderrecht geben werde: «Die Aufarbeitung dieser Missbrauchsskandale wird nicht allein der Kirche überlassen», versicherte ein Sprecher des Justizministeriums. Staatsanwaltschaften seien grundsätzlich verpflichtet, Anhaltspunkten für Straftaten nachzugehen. Nach den jüngsten Enthüllungen gebe es deshalb auch schon mehrere Dutzend Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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