Bundespräsident muss Gesetz unterschreiben
Erste Klage gegen Bundes-Notbremse in Karlsruhe eingereicht
KARLSRUHE (dpa) - Noch bevor die Politik das neue Infektionsschutzgesetz überhaupt beschlossen hat, ist schon der erste Eilantrag dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Welche Erfolgsaussichten das haben kann, vermochte ein Sprecher in Karlsruhe am Donnerstag aber nicht zu sagen. Der Bundestag hat der Novellierung samt einer Bundes-Notbremse für Corona-Hotspots schon zugestimmt, der Bundesrat wollte am Donnerstag entscheiden. Er könnte Einspruch einlegen und damit Nachverhandlungen notwendig machen. Danach muss Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen, zuletzt muss es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Rechtsanwalt Claus Pinkerneil mit Kanzleien in Berlin und München teilte mit, Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben. Ihm gehe es vor allem darum, dass das Gesetz die Maßnahmen weitestgehend (verwaltungs)gerichtlicher Kontrolle entziehe, dass der Inzidenzwert als alleiniger Maßstab ungeeignet sei und dass insbesondere Ausgangsbeschränkungen unverhältnismäßig seien. Pinkerneil sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass er die Verfassungsbeschwerde absichtlich schon vor der Entscheidung des Bundesrats eingelegt habe. Das Verfassungsgericht könnte die Unterzeichnung durch Steinmeier stoppen wie etwa Ende März beim EU-Wiederaufbaufonds geschehen.
Er bereite aber schon weitere Verfassungsbeschwerden unter anderem für Gastronomen vor für den Fall, dass das Gesetz in Kraft tritt. Ob es sich bei dem in Karlsruhe eingegangenen Antrag um jenen Pinkerneils handelt, konnte der Gerichtssprecher zunächst nicht sagen. Auch die Freien Wähler und FDP-Bundestagsabgeordnete hatten Klagen gegen das neue Infektionsschutzgesetz angekündigt.
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