Die drei Öffnungsschritte im Überblick
Großteil der Corona-Maßnahmen soll ab 20. März wegfallen
BERLIN (dpa/nf) - Ab dem 20. März soll ein Großteil der Corona-Beschränkungen entfallen. Das sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Mittwoch in Berlin nach Beratungen mit den Regierungschefs der Länder. Schutzmaßnahmen wie Maskentragen und Abstandhalten sollten aber erhalten bleiben.
«Wir können zuversichtlicher nach vorne schauen, als wir das in den letzten Wochen konnten», sagte Scholz. Er sprach von einem «ganz besonderen Tag» in der Pandemie. Deutschland sei im Vergleich zu Nachbarländern besser durch die Omikron-Welle gekommen. Der Scheitelpunkt sei mittlerweile wohl erreicht.
Mit den Maßnahmen von Bund und Ländern sei erreicht worden, dass Gesundheit und Leben geschützt worden seien und ein Lockdown verhindert werden konnte. Die Pandemie sei aber noch nicht vorbei, sagte der Kanzler.
Die drei Öffnungsschritte im Kurz-Überblick:
Erster Schritt – private Zusammenkünfte und Zugang zum Einzelhandel
Für Geimpfte und Genesene sollen private Zusammenkünfte wieder ohne Begrenzung möglich sein. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten bis zum 19. März aber weiterhin die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt.
Der Zugang zum Einzelhandel soll wieder bundesweit für alle Bürgerinnen und Bürger ohne Kontrollen möglich sein. Es müssen jedoch weiter mindestens medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.
Zweiter Schritt – Gastronomie und Großveranstaltungen
Ab dem 4. März soll der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht werden (3G-Regelung). Dies soll auch für Übernachtungsangebote gelten.
Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet.
Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte (2G-Regelung) beziehungsweise Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder dritter Impfung (2GPlus-Regelung) als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen.
In Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Zahl von 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauern nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent zulässig, wobei die Zahl von 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern nicht überschritten werden darf.
Dritter Schritt – alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen
In einem letzten Schritt ab dem 20. März sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen sollen entfallen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt, zum Beispiel bei Tätigkeit in Großraumbüros.
Basisschutz-Maßnahmen
Auch über den 19. März 2022 hinaus sind aus Sicht von Bund und Ländern niedrigschwellige Basisschutz-Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz von Risikogruppen weiterhin nötig. Hierzu zählen insbesondere eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot und allgemeine Hygienevorgaben. Außerdem soll es möglich bleiben, in bestimmten Bereichen Testpflichten vorzusehen sowie den Impf-, Genesenen- und Teststatus zu überprüfen.
So geht es weiter
Vor jedem Schritt soll überprüft werden, ob die geplanten Maßnahmen der Lage angemessen sind. Die konkrete Umsetzung der Beschlüsse liegt bei den Bundesländern. Die Länder werden zudem in den Bereichen, die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen haben – angesichts des unterschiedlichen Infektionsgeschehens und der Impfquoten sowie der Belastungen des Gesundheitssystems – eigenverantwortlich über Öffnungsschritte entscheiden.
Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 17. März 2022 erneut zusammenkommen. Sofern es die Lage erforderlich macht, werden sie früher beraten.
Warnung vor nächsten Herbst und Winter
Am Ziel einer verpflichtenden Corona-Impfung hält Scholz fest. Trotz der für den Frühling vorgesehenen Lockerungen dürfe nicht vergessen werden, dass es auch wieder einen Herbst und einen Winter geben werde, mahnte Scholz. Deshalb bleibe es richtig, die Gesetzgebung für eine allgemeine Impfpflicht vorzubereiten. «Sie wird genau dann notwendig sein, wenn das Wetter wieder kälter wird.» Zuletzt war der Gesetzgebungsprozess im Bundestag ins Stocken geraten.
Auch für die Zeit nach dem Auslaufen der weitreichenden Corona-Regeln am 20. März fordern die Bundesländer eine Rechtsgrundlage für Corona-Basisschutzmaßnahmen. «Wir müssen Öffnungen und Achtsamkeit miteinander verbinden», sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU).
Das Land befinde sich zwar in einer neuen Phase der Pandemie, sagte Wüst, der aktuell Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) ist. «Wenn der Bundestag nicht aktiv handelt, dann laufen ab dem 20. März alle Schutzmaßnahmen aus.» Die Pandemie richte sich aber nicht nach dem Kalender. Es dürften daher nicht alle Maßnahmen über Bord geworfen werden. «Alle Länder sind sich deshalb einig, dass wir einen Basisschutz brauchen, um die Öffnungen abzusichern.» Dazu gehörten die Maskenpflicht, Hygiene-Konzepte, Tests und Abstandsregeln.
«Es ist wichtig, dass wir auch über den 20. März hinaus den sprichwörtlichen Sani-Kasten im Kofferraum haben, der eben sichert, dass wenn ein Notfall geschieht, wir sofort handlungsfähig sind», sagte Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD).
Es sei ein großes Anliegen der Länder, Handlungsfähigkeit im Notfall zu haben, wenn es zu einem Ausbruchsgeschehen komme. «Das wird nötig sein als Basisinstrumentarium, dass wir sehr zügig diese Möglichkeiten haben und regional bezogen diese Schritte gehen können», sagte Giffey. «Mit diesem Sani-Kasten im Kofferraum können wir uns optimistisch verantwortungsvoll, verhältnismäßig und wirksam auf den Weg machen.»
Dem Sport winkt volles Haus
Bereits ab dem 4. März dürfen in Stadien und Hallen der Republik deutlich mehr Fans als zuletzt. Der Beschluss sieht überregionale Großveranstaltungen im Freien mit bis zu 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern bei einer Auslastung von maximal 75 Prozent der Gesamtkapazität vor. In Hallen dürfen maximal 6000 Zuschauer bei höchstens 60 Prozent Auslastung eingelassen werden.
«Wir können zuversichtlicher nach vorne schauen, als wir das in den letzten Wochen konnten», sagte Scholz. Der «Scheitelpunkt» der Pandemie sei wohl erreicht. «Es geht vielen Bürgerinnen und Bürgern so wie mir», sagte der Bundeskanzler. «Irgendwie haben wir nach diesen langen zwei Jahren auch mal verdient, dass es wieder besser wird.» Der bislang letzte Spieltag der Fußball-Bundesliga mit vollen Stadien wurde vom 6. bis zum 8. März 2020 gespielt.
Eine der ersten großen Sportveranstaltungen vor womöglich vollen Rängen ist das Testspiel der deutschen Fußball-Nationalmannschaft am 26. März in Sinsheim gegen Israel. Die Fußball-Bundesliga pausiert Ende März für die Länderspiele.
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