Es klafft ein 17-Millarden-Loch
Jetzt wird es richtig eng: Bechluss für Haushalt 2024 nicht möglich
BERLIN (dpa) - Der Bundeshaushalt für das kommende Jahr kann aus Sicht der SPD-Fraktionsführung nicht mehr vor Jahresende verabschiedet werden. «Obwohl wir von unserer Seite alles dafür getan haben, kann der Haushalt für das Jahr 2024 nicht mehr rechtzeitig in diesem Jahr beschloßen werden», schrieb die parlamentarische Geschäftsführerin der größten Koalitionsfraktion, Katja Mast, am Donnerstag in einer SMS an ihre Fraktion, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst hatte die Bild-Zeitung berichtet.
Kanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hätten sich nach wie vor nicht auf eine Lösung der Haushaltskrise geeinigt, schrieb Mast. Scholz sei aber «zuversichtlich, dass in den kommenden Tagen ein Ergebnis erzielt werden kann».
Die Ampel-Spitzen ringen darum, wie ein 17 Milliarden Euro großes Loch im Haushalt gestopft werden kann. Es entstand unter anderem durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. Das höchste deutsche Gericht hatte eine Umschichtung im Haushalt für nichtig erklärt. Dadurch fehlen nicht nur 60 Milliarden Euro, die über vier Jahre für Klimaschutz-Vorhaben und die Modernisierung der Wirtschaft eingeplant waren. Der Richterspruch wirkte sich auch auf verschiedene kreditfinanzierte Sondertöpfe aus.
Ursprünglich hatte sich die Ampel-Koalition vorgenommen, den Haushalt für das kommende Jahr trotzdem noch vor Weihnachten im Bundestag zu beschließen. Nun könnte es darauf hinauslaufen, dass nur der Haushaltsausschuss des Bundestags seine Beratungen noch abschließt. Nach einer politischen Einigung würde er voraussichtlich noch einmal Sachverständige zu den Vorschlägen befragen. Dann müsste die sogenannte Bereinigungssitzung abgeschlossen werden, mit der der Etat grundsätzlich festgezurrt wird. Im Januar könnte dann der Bundestag zur Haushaltswoche zusammenkommen und anschließend der Bundesrat den Etat behandeln.
Bis dahin würde die sogenannte vorläufige Haushaltsführung gelten. Dann sind vorerst nur Ausgaben möglich, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. In der Praxis kann das Finanzministerium den Ministerien jedoch bewilligen, pro Monat einen Prozentsatz der Mittel des noch nicht verabschiedeten Haushaltsentwurfs zu nutzen. Dieses Verfahren ist in der Bundesregierung bereits eingeübt, denn es greift üblicherweise auch nach einer Bundestagswahl, wenn die neue Regierung in der kurzen Zeit zwischen Koalitionsbildung und Jahreswechsel keinen eigenen Haushalt aufstellen kann.
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