Landtag beschließt Gesetz gegen Grabsteine aus Kinderarbeit
In der letzten Plenumssitzung vor der Sommerpause hat der Bayerische Landtag ein Gesetz gegen Grabsteine aus Kinderarbeit beschlossen. Das neue Gesetz ermöglicht es Kommunen, auf ihren Friedhöfen das Aufstellen von importierten Grabsteinen zu verbieten, die von Kindern hergestellt wurden. In Zukunft können die Kommunen per Satzung festlegen, dass Grabsteine nur dann aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit produziert worden sind.
Die Stadt Nürnberg hatte bereits im Jahr 2009 einen entsprechenden Passus in ihre Friedhofssatzung aufgenommen. Dieser wurde aber 2010 vom Bundesverwaltungsgerichtshof für unzulässig erklärt, nachdem ein Steinmetz Klage dagegen eingereicht hatte. Das Gericht sah eine unzumutbare Beeinträchtigung der Berufsausübungsfreiheit der Steinmetze, weil aus der Regelung nicht deutlich hervorging, wie der geforderte Nachweis geführt werden kann. Die Richter wiesen darauf hin, dass ein Eingriff in die Berufsfreiheit nur auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung zulässig ist, die Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen lässt.
Diese gesetzliche Regelung liegt nun vor. Den Nürnberger Landtagsabgeordneten Hermann Imhof (CSU), der sich seit Jahren für dieses Gesetz eingesetzt hat, freut es besonders, dass der Beschluss einstimmig erfolgte: „Bayern setzt damit ein deutliches Zeichen gegen die Ausbeutung von Kindern, die in vielen Entwicklungsländern leider noch an der Tagesordnung ist."
Autor:Pressestelle Hermann Imhof, MdL aus Nürnberg |
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