Gesetzesänderung
Landtag erlaubt minimale Ausnahmen beim Bau von Windrädern
MÜNCHEN (dpa/lby/nf) - Der Landtag hat die umstrittene 10-H-Abstandsregel für Bau und Modernisierung von Windkraftanlagen minimal gelockert. Eine von CSU und Freien Wählern angestoßene und am Mittwoch beschlossene Gesetzesänderung gestattet den Bau geringfügig größerer Anlagen, sofern diese schon vor dem 20. November 2014 genehmigt wurden oder zumindest genehmigungsfähig waren. Jahrelange Verzögerungen zwischen Genehmigung und Bau kann es etwa wegen juristischer Streitigkeiten geben.
Die in Bayern seit 2014 geltende 10-H-Abstandsregelung besagt, dass der Mindestabstand eines Windrades von Wohnsiedlungen zehn Mal so weit sein muss wie die Anlage hoch ist. Künftig dürfen nach der Neuregelung modernere Anlagen am gleichen Standort bis zu eineinhalb Meter höher sein. Kritikern zufolge habe die 10-H-Regel den für die Energiewende wichtigen Ausbau der Windenergie in Bayern in den letzten Jahren weitgehend gedrosselt.
Die Gesetzesänderung sorgte am Mittwoch im Landtag für erhitzte Gemüter bei der Opposition: Den Fraktionen von Grünen, SPD und FDP ging die Lockerung nicht weit genug. «Anlagen, die noch im Bau sind, sollen zurückgebaut werden. Das ist eine Verschwendung von Ressourcen und Geld», kritisierte die SPD-Abgeordnete Annette Karl.
Martin Stümpfig (Grüne) bezeichnete die Gesetzesänderung als «massiven Rückschlag für die Energiewende in Bayern.» An CSU und Freie Wähler gewandt fragte er: «Was muss passieren, dass Sie Ihren Feldzug gegen die Windkraft endlich aufgeben?»
Der CSU-Abgeordnete Alexander König wandte ein, die Opposition blende bei ihren Forderungen nach rückwirkenden Genehmigungen für den Bau von Windrädern beispielsweise die Position von konträr eingestellten Bürgern und Naturschutzverbänden aus. Man stehe zwar für einen Ausbau der Windkraft ein - allerdings müsse dieser verträglich sein, betonte auch Rainer Ludwig (Freie Wähler).
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