Ermittlungen gegen Ministerium nach Maskenkauf eingestellt
Masken-Deals: Staatsanwaltschaft erkennt kein strafbares Handeln
MÜNCHEN (dpa/lby) - Die Staatsanwaltschaft München I hat nach dem Kauf teurer und angeblich mangelhafter Schutzmasken ihre Ermittlungen gegen Mitarbeiter des bayerischen Gesundheitsministeriums eingestellt. Das «Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt» sei «mangels Vorliegens strafbaren Handelns» eingestellt worden, teilte die Behörde am Dienstag mit.
Zuvor waren dort mehrere Anzeigen gegen namentlich nicht genannte Mitarbeiter des bayerischen Gesundheitsministeriums (StMGP) eingegangen. Ihnen wurde vorgeworfen, im März 2020 eine Million überteuerte FFP2-Masken für 8,90 Euro pro Stück von dem Schweizer Unternehmen Emix gekauft und mangelhafte Ware akzeptiert zu haben. Der Vorwurf lautete auf (Haushalts-)Untreue.
Auch der Chef der SPD-Landtagsfraktion, Florian von Brunn, hatte Strafanzeige gestellt. Er zeigte sich nun überrascht von der Einstellung des Verfahrens. «Die Pandemie darf nicht als Ausrede für Amigo-Deals gelten», sagte von Brunn. Er kündigte an, die Entscheidungsgründe dafür zu prüfen - «zumal die Einstellung so kurz vor der Bundestagswahl erfolgt». «Insbesondere werden wir uns genau anschauen, ob die Staatsanwaltschaft geprüft hat, ob die Masken überhaupt zugelassen waren und geschützt haben.»
«Der Vorwurf strafbaren Handelns hat sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt», teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Abschluss des Vertrages mit Emix sei zu einer Zeit erfolgt, als sich die pandemische Lage in Deutschland dramatisch zugespitzt habe. «Die Infektionszahlen stiegen exponentiell, zugleich drohte im ärztlichen Bereich und bei den Rettungsdiensten sehr bald ein gravierender Mangel» an Schutzausrüstung und insbesondere an FFP2-Masken, begründet die Behörde ihre Entscheidung.
Es sei daher nachvollziehbar, dass sich das Ministerium - wie auch Behörden des Bundes und anderer Bundesländer - in dieser Situation selbst um eine sehr schnelle Beschaffung von Schutzausrüstung bemühte - «und sofortiges Handeln auch mittels Direktvergaben als dringend geboten einschätzte, um die Versorgungslage im Gesundheitssystem zu stabilisieren und Gefahren für Leib und Leben abzuwenden».
Der mit Emix vereinbarte hohe Kaufpreis sei damals das Resultat einer weltweit sehr großen Nachfrage nach FFP2-Masken und einem sehr knappen Angebot gewesen. Das Ministerium habe damals auch kein Alternativangebot eines anderen Anbieters gehabt. Der Vertragsabschluss sei also «nicht pflichtwidrig».
«Die überplanmäßigen Ausgaben waren vom Haushaltsrecht gedeckt und wurden vom Bayerischen Landtag nachträglich genehmigt», betonte die Behörde, die auch keinen Verstoß gegen das Vergaberecht sieht. An der gelieferten und bezahlten Schutzausrüstung seien außerdem keine Mängel festgestellt worden. «Für sonstige Straftatbestände fehlt jeglicher Anhaltspunkt.»
Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) begrüßte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. «Klar ist, es war seinerzeit sehr schwierig bis unmöglich, in kurzer Zeit genügend dringend nachgefragte Schutzausrüstung zu bekommen», betonte er.
Derzeit laufen in Bayern weitere Verfahren rund um Geschäfte mit Schutzmasken in der Corona-Pandemie. Die prominentesten Fälle sind Zahlungen an den ehemaligen bayerischen Justizminister und Landtagsabgeordneten Alfred Sauter (CSU) sowie den mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein.
Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen beide sowie sechs weitere Beschuldigte unter anderem wegen des Anfangsverdachtes der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Ein von den Oppositionsparteien Grünen, SPD und FDP im Landtag geplanter Untersuchungsausschuss soll weitere Aufklärung in der Affäre bringen.
Sauter und Nüßlein weisen alle Korruptionsvorwürfe zurück. Zahlungen wegen Maskengeschäften hätten in keinem Zusammenhang zu ihrer Abgeordnetentätigkeit gestanden, betonen sie.
Die Ermittler hatten bei mehreren Durchsuchungen Material sichergestellt und zudem auch Vermögen eingefroren, das im Rahmen eines möglichen Prozesses vielleicht eingezogen werden könnte. Mehrere Beschuldigte, darunter Nüßlein, haben gegen diese Vermögensarreste Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes München dazu gebe es noch nicht, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Bislang gibt es auch keine Angaben dazu, wie lange die strafrechtliche Untersuchung noch dauern kann.
10 Millionen ungeeignete OP-Masken
In einem weiteren Verfahren geht es um den Kauf von zehn Millionen ungeeigneten OP-Masken mit mutmaßlich gefälschter Qualitätsbestätigung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit von zwei Unternehmern aus der Oberpfalz. Einer der beiden ist Kommunalpolitiker der Freien Wähler. Beide Unternehmer kamen in Untersuchungshaft. Auch Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) geriet in diesem Fall ins Schlaglicht, nachdem Aiwanger selbst öffentlich gemacht hatte, dass sich einer der beiden Verdächtigen hilfesuchend an ihn gewandt hatte.
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