Gericht kippt verlängerte Arbeitszeiten
Omikron-Verfügungen zu längerer Arbeitszeit aufgehoben
MÜNCHEN/BAYREUTH (dpa/lby) - Bayerische Arbeitnehmer in der sogenannten kritischen Infrastruktur müssen wegen der Corona-Situation verhängte längere Arbeitszeiten nicht mehr hinnehmen. Die entsprechenden Allgemeinverfügungen würden in allen Regierungsbezirken mit Wirkung zum Donnerstag aufgehoben, teilte das Bayerische Arbeitsministerium am Mittwoch mit.
Die Regelung war im Januar erlassen worden. Damals wurde befürchtet, massenhafte Krankmeldungen wegen Infektionen mit der hochansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus könnten wichtige Bereiche lahmlegen. An Werktagen konnten betroffene Arbeitgeber damit bis zu 12 Stunden Arbeitszeit anordnen, die Wochenarbeitszeit sollte 60 Stunden nicht überschreiten. Die Regelung sollten eigentlich erst am 19. März auslaufen.
Die Gewerkschaft Verdi begrüßte die Entscheidung und verbuchte sie als eigenen Erfolg. Sie war in Oberfranken erfolgreich gerichtlich gegen die Regelung vorgegangen. Mitte Februar gab das Verwaltungsgericht Bayreuth Eilanträgen statt, wonach die Regelung für die Antragsteller - die Gewerkschaft und eine Privatperson - vorläufig außer Vollzug gesetzt wurde. Verdi bezeichnete das als «Musterklage» und forderte auch die anderen Regierungsbezirke auf, ihre gleichlautenden Allgemeinverfügungen zurückzunehmen.
Das Arbeitsministerium teilte dagegen mit, die «erfreuliche Entwicklung der Pandemielage und der Rückgang der Infektionszahlen» hätten den Bedarf nach flexibler Arbeitszeit entfallen lassen. Ein Widerruf der Allgemeinverfügungen sei ausdrücklich vorbehalten gewesen. Verdi-Landesbezirksleiterin Luise Klemens sagte: «Wir hoffen, damit nicht nur für diesmal ein solches Vorhaben abgewendet zu haben, sondern die Staatsregierung damit auch dazu zu bewegen, von solchen Sonderbelastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zukunft grundsätzlich die Finger zu lassen.»
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