Arabisch/Islamisches Zentrum geplant?
Riesen Ärger um ehemaligen Galeria Kaufhof in Regensburg

Der Stadtrat Regensburg diskutiert über die künftige Nutzung des ehemaligen Galeria Kaufhof-Gebäudes in der Innenstadt.  | Foto: Armin Weigel/dpa
  • Der Stadtrat Regensburg diskutiert über die künftige Nutzung des ehemaligen Galeria Kaufhof-Gebäudes in der Innenstadt.
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  • Seit Monaten steht das Gebäude des früheren Galeria Kaufhof in Regensburg leer. 
  • Ein privater Investor plant nach städtischen Angaben ein islamisches Kulturkaufhaus. 
  • Darüber diskutierte der Stadtrat.

Regensburg (dpa/lby) - Die künftige Nutzung des Galeria Kaufhof-Gebäudes in der Regensburger Innenstadt beschäftigt Stadträte und Bürger. Ein privater Investor plant ein arabisch/islamisches Kulturkaufhaus in der Immobilie. Bei der Stadtratssitzung am Donnerstagabend informierte Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD) über den Sachstand, nachdem es in den vergangenen drei Wochen hitzig über das Projekt debattiert worden war,

Der der Stadt bisher unbekannte Käufer habe einen Teil des Gebäudekomplexes erworben, so die Oberbürgermeisterin. Kontakt zu dem Käufer gab es bisher nicht. Laut Kaufvertrag schwebe dem neuen Eigentümer die Nutzung als «arabisch/islamisches Kulturkaufhaus mit Shop-in-Shop-Konzept (insbesondere Barber- sowie Halal Lebensmittel-Shops)» vor. Eine Nutzungsänderung müsste er sich aber genehmigen lassen.

In ihrer Neujahrsansprache hatte Maltz-Schwarzfischer bereits gesagt: «Das Gespräch mit der Stadt ist nötig. Bislang wurden alle unsere Kontaktangebote unbeantwortet gelassen. Das muss sich ändern.» Der Stadtrat diskutierte nun über mehrere Stunden zu dem Themenkomplex - weitgehend nicht-öffentlich. Auf ihrer Homepage hat die Stadt Regensburg eigens eine Seite zu dem Projekt eingerichtet, auf der sie laufend über die Entwicklungen berichten will.

Vorkaufsrecht der Stadt

Die Stadt habe ein grundsätzliches Vorkaufsrecht, erläuterte die Oberbürgermeisterin. Die Frist hierfür laufe am 10. März ab. Sollte die Stadt das Vorkaufsrecht nutzen, habe sie die Option, die Immobilie statt für den Kaufpreis für den Verkehrswert zu erwerben. Dieser soll über den Gutachterausschuss ermittelt werden.

Im Vorkaufsbescheid müsse die Stadt ein Nutzungsziel für das Gebäude formulieren, an das sie sich nach dem Kauf halten müsse. Würde die Stadt das Gebäude dann doch anderweitig nutzen, wäre eine Strafzahlung in Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis und Verkehrswert fällig. Sollte der private Käufer erklären, seinerseits das von der Stadt genannte Nutzungsziel zu erfüllen, würde das Vorkaufsrecht der Stadt entfallen.

Kulturkaufhaus?

Maltz-Schwarzfischer sagte, ein islamisches Kulturkaufhaus in dieser Größenordnung könne sie sich an dieser Stelle nicht vorstellen. Aber: Es sei erschreckend, welche Kommentare es zu diesem Thema in den vergangenen Wochen gegeben habe. In der Stadt lebten viele Muslime, die arbeiteten, Geschäfte führten und Steuern zahlten. Es wäre gefährlich, wenn die Diskussion die Gesellschaft weiter spalten und Vorbehalte fördern würde.

Der Gebäudekomplex mit rund 12.600 Quadratmetern Verkaufsfläche stamme aus den 1970er Jahren und sei ein «Flaggschiff des Einzelhandels» gewesen, sagte die Rathaus-Chefin. Seit Ende August 2024 stehe es fast vollständig leer. Ziel wäre ein multifunktionales Nutzungskonzept gewesen, hierfür hätte eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden sollen.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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