Katastrophenfall ab 9. Dezember
Söders Corona-Hammer: Nächtliche Ausgangssperre ab 21 Uhr!
MÜNCHEN (dpa/nf) - Angesichts weiter steigender Corona-Zahlen hält Bayerns Regierungschef Markus Söder (CSU) eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz voraussichtlich noch vor Weihnachten für nötig. Man werde «wahrscheinlich» noch einmal eine Konferenz vor Weihnachten brauchen, sagte Söder am Sonntag nach einer Sondersitzung seines Kabinetts in München. Man müsse sich wohl noch einmal unterhalten, was an Weihnachten und insbesondere über Silvester stattfinde.
Landesweite Ausgangsbeschränkung
Wegen der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen verschärft Bayern seinen Kurs zur Kontaktbeschränkung deutlich. Das Kabinett um Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beschloss am Sonntag in einer Sondersitzung, dass am 9. Dezember zudem der Katastrophenfall erneut ausgerufen werden soll. Die Regelung ist zunächst bis zum 9. Januar befristet. «Es bleibt dabei, die Zahlen sind einfach zu hoch», sagte Söder. Auch viele Kliniken klagten inzwischen über eine Überlastung. Der national vereinbarte sanfte Lockdown habe eine Wirkung, aber auch nur eine milde. Das Ziel einer erfolgreichen Pandemieeindämmung ist es zunächst, eine Inzidenz von 50 zu erreichen. Erst ab diesem Inzidenzwert ist eine sichere Nachkontrolle von Infektionswegen möglich und erst dann kann an Lockerungen für das öffentliche Leben gedacht werden.
Ferner sollen ab Mittwoch landesweit strengere Ausgangsbeschränkungen und in Hotspots mit einer Inzidenz ab 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auch zwischen 21.00 und 05.00 Uhr eine nächtliche Ausgangssperre gelten. Die eigene Wohnung darf dann nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Dazu sollen aber auch Weihnachtseinkäufe, Arztbesuche, Sport und der Weg zur Arbeit und Schule gelten.
Einzig an den Weihnachtstagen sollen die Kontaktbeschränkungen aufgelockert werden. Vom 23. bis zum 26. Dezember sind demnach auch Treffen über die zwei Hausstände hinaus mit bis zu maximal zehn Personen - aus bis zu zehn Hausständen - gestattet. Die bisher auch für Silvester geplanten Lockerungen wurden dagegen gekippt. Damit dürfen sich auch zum Jahreswechsel maximal fünf Personen aus zwei Hausständen treffen. Landesweit gilt zudem auch an Silvester ein Verbot für Alkoholkonsum unter freiem Himmel.
Erweiterte Ausgangssperre in Hotspots
In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 gilt darüber hinaus:
Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh gilt eine erweiterte Ausgangssperre. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig:
- die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,
- medizinische und veterinärmedizinische Notfälle,
- die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
- die Begleitung Sterbender,
- Handlungen zur Versorgung von Tieren,
- ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
- An den Weihnachtstagen 24. - 26. Dezember gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst (insb. Christmette).
Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat an die Bürger appelliert, Silvester nur im kleinen Kreis zu feiern. «Denn wenn uns an Silvester Dinge aus dem Ruder laufen, steht die Gefahr im Raum, dass wir im Januar in der Wirtschaft weitere Schließungen vornehmen müssten - das wäre fatal», sagte der Freie-Wähler-Politiker am Sonntag nach einer Kabinettssitzung mit dem Koalitionspartner CSU in München. «Leider Gottes» seien Silvesterpartys heuer für Deutschland und für Bayern «ins Wasser gefallen».
Nächste Konferenz für 4. Januar geplant
In Bayern sind die Corona-Infektionen auch nach dem seit Wochen geltenden Teil-Lockdown fast flächendeckend auf einem sehr hohen und vielerorts bedenklichen Stand. Fast 60.000 Menschen seien aktuell infiziert, so viele wie noch nie zuvor. Hinzu kommt eine stetig steigende Zahl von Todesopfern unter den Infizierten. Bislang ist eine neue Ministerpräsidentenkonferenz für den 4. Januar geplant. Es galt aber immer als möglich, dass sich die Runde der Regierungschefs der Länder und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vor Weihnachten noch einmal zu Beratungen zusammenschaltet.
Strengere Kontrollen
Die Umsetzung der Hygiene-Konzepte im Handel und bei Dienstleistern in Bayern soll künftig strenger kontrolliert werden. Dies hat das Kabinett am Sonntag in einer Sondersitzung in München beschlossen. Der Ministerrat verzichtete aber zunächst darauf, den Handel weiter einzuschränken. Dafür sollen Prüfer genauer schauen, ob etwa die Zahl der zulässigen Kunden und die Maskenpflicht sowie sonstige Hygieneauflagen eingehalten werden.
Schulen
- Von der 1. bis zur 7. Jahrgangsstufe wird an allen Schulen und in den Förderschulen sowie in FOS/BOS generell der Präsenzunterricht beibehalten.
- Ab der Jahrgangsstufe 8 gilt Wechselunterricht. Ausnahmen gelten nur für das letzte Schuljahr der jeweiligen Schulart.
- Distanzunterricht gilt an allen beruflichen Schulen. Dies gilt ebenfalls in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 ab Jahrgangsstufe 8 (Ausnahmen hier: das letzte Schuljahr der jeweiligen Schulart und Förderschulen).
Handel
Bei den Handels- und Dienstleistungsbetrieben werden verstärkt Kontrollen durchgeführt, insbesondere mit Blick auf die Einhaltung des Mindestabstands, der zulässigen Kunden pro 10 bzw. 20 qm Verkaufsfläche sowie der Maskenpflicht.
Gottesdienste
Landesweit besteht bei allen Gottesdiensten künftig auch am Platz Maskenpflicht sowie ein Gesangsverbot. Durchgängige Maskenpflicht besteht künftig für alle Beteiligten auch bei sämtlichen Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz. Großveranstaltungen sind untersagt.
Alkohol
Der Konsum von Alkohol ist in Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel untersagt.
Grenzverkehr
In der Einreisequarantäneverordnung werden ab dem 9. Dezember die Erleichterungen für den sog. kleinen Grenzverkehr gestrichen, die es bisher jedem ermöglichte, bis zu 24 Stunden test- und quarantänefrei ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland zu reisen. Die Staatsregierung beabsichtigt, diese gerade für die Grenzregion wichtige Bestimmung wieder in Kraft setzen zu können, sobald es das Infektionsgeschehen zulässt. Die Verordnung wird im Übrigen bis zum 5. Januar verlängert. Die Regelungen insbesondere für Grenzpendler und Grenzgänger einschließlich Schule und Ausbildung bleiben unberührt. Der Besuch der Großeltern wird als weitere Ausnahme den Besuchen von Verwandten ersten Grades gleichgestellt.
Altenheime und Seniorenresidenzen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen
- Jeder Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen.
- Als Besucher wird nur zugelassen, wer einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen kann (insbesondere Schnelltests).
- Das Betreten der Einrichtungen durch Besucher ist nur mit einer FFP2-Maske erlaubt.
- Alle Beschäftigten der Einrichtungen haben sich in regelmäßigen Abständen, mindestens zweimal wöchentlich, einem Coronatest zu unterziehen.
Die Staatsregierung bekräftigt hierzu ihren Beschluss vom 1. Dezember, wonach in den Wintermonaten jede Woche jeweils ein Besucher eines Bewohners eines vollstationären Pflegeheimes und eines Behindertenwohnheimes eine FFP2-Maske erhält. Dafür stellt der Freistaat rund 2 Mio. Masken aus dem Pandemiezentrallager zur Verfügung. Patienten bzw. Bewohner der genannten Einrichtungen sollen in andere geeignete Einrichtungen verlegt werden, um das Infektionsgeschehens bestmöglich einzudämmen.
Gesundheitsämter
Der Ministerrat betont nochmals ausdrücklich die Pflicht der Gesundheitsämter jedes Landkreises oder kreisfreien Stadt, eine vollständige Nachverfolgung von Infektionsketten sicherzustellen. Sobald sich abzeichnet, dass das nicht mehr gewährleistet werden kann, sind die Gesundheitsämter verpflichtet, um personelle Verstärkung etwa durch Kräfte von Polizei und Bundeswehr zu ersuchen. Die Gesundheitsämter werden verpflichtet, umgehend bayernweit einheitlich das digitale Programm „SORMAS“ zum Pandemiemanagement und zur Kontaktnachverfolgung zu verwenden.
Behörden vor Ort in besonderer Verantwortung
Um einen besseren Überblick über das Infektionsgeschehen zu erhalten, haben die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Rahmen der zur Verfügung stehenden Testkapazitäten freiwillige Reihentestungen insbesondere in Einrichtungen mit vulnerablen Personen (z. B. Alten- und Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser) und Schulen durchzuführen und anzubieten. Die Verpflichtung der Kreisverwaltungsbehörden, bei einer Inzidenz von mehr als 300 ihrerseits über nochmals weitergehende Maßnahmen zu befinden, bleibt unberührt. Gerade wenn es zu örtlich nicht kontrollierten Infektionsausbrüchen kommt, stehen die Behörden vor Ort in besonderer Verantwortung, alles zum Schutz ihrer Bevölkerung nötige zu veranlassen.
Genehmigung zum Home Office
Bei jedem staatlichen Dienstposten, der mindestens zu 50 % für Homeoffice geeignet ist, muss Homeoffice grundsätzlich in vollem Umfang der individuellen Arbeitszeit genehmigt werden, wenn der Beschäftigte Homeoffice wünscht und über die notwendige technische Infrastruktur verfügt. Es wird eine neue 10. BayIfSMV erlassen, die ab dem 9. Dezember 2020 bis zum 5. Januar 2021 gilt.
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