Straßenverkehrsregeln gelten auch für Weihnachtsmänner

Rentier hin, Auto her: Auch für Weihnachtsmänner im Dienst gelten die allgemeinen Vorschriften im Straßenverkehr. Foto: Auto-Medienportal.Net/ACE
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(ampnet/mue) - Der Weihnachtsmann hat in den meisten Fällen ein stressigen Job, weil er in kurzer Zeit viele Kinder besuchen muss. Und nach manch einer Bescherung wird er auf einen hochprozentigen Absacker eingeladen. Trotz aller Romantik erinnert der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) daran, dass die Promillegrenze und die Vorschriften der Ladungssicherung auch für Weihnachtsmänner gelten.


Die Promillegrenze liegt in Deutschland bei 0,5 – doch schon bei 0,3 Promille macht auch der Weihnachtsmann sich strafbar, wenn die Polizei typische Ausfallerscheinungen, Fahrfehler oder konkrete Gefährdungen feststellt. Ab 0,5 Promille ist das Führen eines Kraftfahrzeuges generell verboten, und zwar auch ohne Ausfallerscheinungen. Dann muss der Weihnachtsmann mit einem Monat Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Ab 1,1 Promille besteht dann absolute Fahrunfähigkeit, was im praktischen Fall den Verlust der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate zur Folge hat (neben einer hohen Geldstrafe und drei Punkten). Beim Transport der Geschenke muss der Weihnachtsmann immer darauf achten, sich selbst und natürlich auch andere nicht zu gefährden. Bei einer Kollision mit 50 km/h kann ein ungesichertes 500-Gramm-Geschenkpaket mit 40-facher Erdbeschleunigung und 20 Kilo Durchschlagskraft durchs Auto fliegen und schwere Verletzungen hervorrufen. Deshalb rät der KS, die Ladung sorgfältig zu sichern. Denn auch bei einer Vollbremsung oder in scharfen Kurven können kritische Situationen entstehen, wenn die bunten Päckchen ungesichert im Fahrzeug liegen.

Vorsicht ist nicht zuletzt aber auch beim Tragen eines dicken Mantels geboten: Dadurch, dass der Sicherheitsgurt dann nicht fest am Körper anliegt, kann die Wirkung des Gurtstraffers verpuffen. Der Weihnachtsmann kann dann unter dem Bauchgurt hindurch rutschen und sich mehr oder minder schwere Knieverletzungen zuziehen.

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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