Kabinettssitzung ++ Tourismus ab 21. Mai möglich
Überblick: Bayern leitet Corona-Lockerungen ein

Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, vor Beginn der Sitzung des bayerischen Kabinetts, die als Videokonferenz geführt wird.  | Foto: Peter Kneffel/dpa
  • Markus Söder (CSU), Ministerpräsident von Bayern, vor Beginn der Sitzung des bayerischen Kabinetts, die als Videokonferenz geführt wird.
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MÜNCHEN (dpa) - Nach monatelangen strikten Corona-Beschränkungen leitet Bayern ab kommenden Montag (10. Mai) reihenweise Lockerungen ein.

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 dürfen dann die Außengastronomie - und zwar bis 22.00 Uhr -, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen. Das entschied die Regierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag. Das Gesundheitsministerium muss aber formal zustimmen.

Und: Zu Beginn der Pfingstferien am 21. Mai soll in Regionen mit niedrigen Corona-Zahlen auch Tourismus wieder möglich sein. In Kreisen und kreisfreien Städten mit stabilen Corona-Zahlen von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen sollen dann Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder öffnen dürfen.

Bei alledem gelten Hygienekonzepte, Masken- und Testpflichten - die Details werden nun von den zuständigen Ministerien erarbeitet.

Ministerpräsident Söder sagte zu den Lockerungen zu Pfingsten, Bayern sei nicht nur Tourismusland. Es sei auch psychologisch wichtig, eine Perspektive zu haben. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) lobte die nun geplanten Lockerungen.

Testpflichten, Ausgangs- und Kontaktsperren fallen für Corona-Geipmpfte

Bereits von diesem Donnerstag an wird Bayern vollständig gegen Covid-19 geimpfte Menschen mit negativ Getesteten gleichstellen und ihnen weitere Lockerungen zuerkennen. Unter anderem sollen Menschen mit vollständiger Corona-Impfung - also in der Regel mit zwei verabreichten Impfdosen - von Testpflichten und von den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen befreit werden. Bei der Zahl der maximal erlaubten Kontakte werden vollständig Geimpfte nicht mitgezählt.

Die Staatsregierung habe sich entschieden, die Regelung schon an diesem Donnerstag und damit zwei Tage vor dem Bund in Kraft zu setzen, sagte Söder. Man wolle ein Signal setzen, dass Impfen wichtig ist. «Wir sind der festen Überzeugung, dass bei einem solchen Fortschritt der Grundrechtsschutz, die Freiheit des Einzelnen überwiegt», sagte Söder. Er rief allerdings weiter zu höchster Vorsicht auf. Die dritte Corona-Welle sei noch nicht gebrochen.

Schulen

An den weiterführenden Schulen in Bayern bleibt es bis zu den Pfingstferien auch beim bisherigen strikteren Grenzwert für Distanzunterricht. Grundschulen dürfen ab nächsten Montag bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 Wechselunterricht in allen Klassen anbieten. An weiterführenden Schulen bleibt es dagegen zunächst beim bisherigen Grenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Erst nach den Pfingstferien - ab dem 7. Juni - soll auch dort der Grenzwert 165 gelten, wie in der Bundes-Notbremse vorgesehen. Ausnahmen gelten weiterhin etwa für Abschlussklassen und Viertklässler, die auch bei höheren Zahlen Wechselunterricht haben.

Alle Einzelheiten auf einen Blick:

1. Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) und die Einreisequarantäneverordnung (EQV) werden jeweils bis einschließlich 6. Juni 2021 verlängert.

2. Bayern geht voran und stellt bereits ab dem 6. Mai 2021 – und damit früher als der Bund – vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ Getesteten Personen gleich. Die vom Bund für Geimpfte und Genesene angedachten Erleichterungen von Geboten und Verboten insbesondere im Bereich der Zusammenkünfte, der allgemeinen Kontaktbeschränkung, der Ausgangssperre, der Quarantänepflichten und des Sports werden in Bayern schon ab dem 6. Mai 2021 umgesetzt. Die besonderen Schutzmaßnahmen zugunsten vulnerabler Gruppen (Alten- und Pflegeheime etc.) bleiben unberührt. Die bekannten AHA-L Hygieneregeln gelten für alle weiter.

3. Die Regelungen über die nächtliche Ausgangssperre (§ 26 der 12. BayIfSMV) gelten bis zum 6. Juni 2021 unverändert fort. Ab dem 7. Juni 2021 wird für die nächtliche Ausgangssperre in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 100 die bundesrechtliche Regelung des § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG übernommen.

4. Die Zahl der Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100 steigt beständig an. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 bzw. unter 50 können die Kreisverwaltungsbehörden unter den Voraussetzungen des § 27 der 12. BayIfSMV ab dem 10. Mai die dort beschriebenen Erleichterungen für die Außengastronomie (Öffnung bis 22 Uhr), für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport zulassen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird gebeten, das hierfür nötige Einvernehmen zu erteilen. Die zuständigen Staatsministerien werden die erforderlichen Konzepte (insbesondere Hygienemaßnahmen, Tests und Terminbuchungen) erstellen.

5. Ein Eckpfeiler des kulturellen Lebens in Bayern sind die vielen Menschen, die sich in Laien- und Amateurensembles, etwa der Laienmusik oder im Bereich der Amateurtheater, engagieren. Die Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Gesundheit und Pflege werden dem Ministerrat für seine nächste Sitzung ein einvernehmliches Konzept zur Ermöglichung von Auftritts- und Probenmöglichkeiten für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 vorschlagen.

6. Bayern ist in Deutschland das Urlaubsland Nr. 1. Touristische Angebote werden in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 daher ab Freitag, den 21. Mai 2021, wieder zugelassen. Dazu zählen Hotels, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze. Die Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie werden dem Ministerrat für seine nächste Sitzung hierfür ein entsprechendes Konzept (u. a. Terminvereinbarungen, 48 Stunden Tests, Abstands- und Hygienemaßnahmen) für inzidenzabhängige Öffnungen vorschlagen. Das Konzept muss die infektiologische Gesamtlage berücksichtigen und eine Rücknahme der Öffnungen bei entsprechender Inzidenzentwicklung vorsehen. Das Gleiche gilt für spezielle touristische Infrastrukturen.

7. Die Tourismusbranche ist ein Lebensnerv der bayerischen Wirtschaft und besonders schwer von den Corona-Maßnahmen betroffen. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie wird ein Tourismusprogramm zur Überwindung der Folgen der Coronakrise und einem Neustart der Branche entwickeln und dem nächsten Ministerrat darüber berichten. Dabei soll der Schwerpunkt des befristeten Programms auf der Modernisierung und Zukunftsfähigkeit der Branche liegen, insbesondere der Förderung von Investitionen in Barrierefreiheit, Digitalisierung und Ökologie.

8. Ab dem 10. Mai 2021 (Montag) findet für die 1. bis 3. Klasse der Grundschulstufe sowie die 5. und 6. Klasse der Förderschule in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht statt. Für die 4. Klasse bleibt es beim bisherigen System.

Ab dem 7. Juni 2021 wird in Bayern an allen weiterführenden Schulen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz kleiner 165 Präsenzunterricht (mit Mindestabstand) oder Wechselunterricht zugelassen.

9. Die Corona-Pandemie hat zu Beeinträchtigungen des Unterrichtsbetriebs und zu pandemiebedingten Lernrückständen und psychosozialen Belastungen bei Schülerinnen und Schülern geführt. Ziel muss sein, sie im Rahmen eines umfassenden Bildungsmonitorings mit einem breiten und bedarfsgerechten Angebot an Maßnahmen zu unterstützen, um die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit zu wahren. Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Ministerrat das am 23. März 2021 beschlossene Konzept der bildungspolitischen Maßnahmen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird gebeten, über die Ausgestaltung und den Umsetzungsstand der Unterstützungsangebote – einschließlich Lernstandserhebung, Zeitplan abhängig vom weiteren Pandemiegeschehen, Monitoring- sowie Kommunikationsstrategie – zu berichten.

10. Ab dem 10. Mai werden alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 unter den bereits heute für Friseure und Fußpfleger geltenden Bedingungen wieder zugelassen (Mindestabstand, Hygienekonzept, FFP2-Maskenpflicht, Quadratmeter je Kunde etc.). Hundeschulen werden ebenfalls ab dem 10. Mai in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 wieder zugelassen.

Pandemielage in Indien / Bayern hilft einem Partner in Not / 100 Beatmungsgeräte aus bayerischen Beständen an Indien

Angesichts der Verschärfung der Pandemielage in Indien und ihrer Auswirkungen auf den weiteren Pandemieverlauf auch in Europa hat der Ministerrat beschlossen, 100 nicht benötigte Beatmungsgeräte aus dem Bestand des Freistaats Bayern im Wert von 3 Mio. Euro unentgeltlich an die Republik Indien abzugeben. Bayern und Indien verbindet traditionell eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit, die auch mit einem breiten kulturellen Austausch verbunden ist. Mit der Abgabe der Beatmungsgeräte hilft der Freistaat einem Partner in Not, denn aufgrund der aktuell kritischen Entwicklung der Pandemie in Indien besteht dort akuter Bedarf an dieser medizinischen Ausrüstung.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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