Urlaubszeit, Reisezeit: Wie Sie Ärger mit dem Zoll vermeiden
Was Sie im Gepäck haben dürfen und was nicht!
REGION (pm/nf) - Abschalten, ausspannen und dem Alltag entkommen: Ferien- und Urlaubszeit ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Da sich bei vielen Reisenden dann auch wieder die Frage stellt, welche Urlaubsmitbringsel und Andenken aus dem Ausland mit nach Hause gebracht werden dürfen, gibt der Zoll wichtige Tipps über Reisebestimmungen.
Reisefreimengen
Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern, aus steuerlichen Sondergebieten (z.B. Kanarische Inseln oder britische Kanalinseln) und von der Insel Helgoland dürfen mitgebrachte Waren zu nichtgewerblichen Zwecken innerhalb der folgenden Mengen- und Wertgrenzen pro Person abgabenfrei nach Deutsch- land einführt werden:
Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
• 200 Zigaretten oder
• 100 Zigarillos oder
• 50 Zigarren oder
• 250 Gramm Rauchtabak oder
• eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
• 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr oder
• 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder
• eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
• 4 Liter nicht schäumende Weine und
• 16 Liter Bier
• für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter
Andere Waren:
• bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
• bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro
• bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.
Die Waren, für die eine besondere Mengenbegrenzung gilt, werden beim Warenwert nicht mit eingerechnet.
Reisen innerhalb der EU unterliegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme besteht allerdings für sogenannte Genussmittel (z.B. Branntwein, Bier, Tabak) und Energieerzeugnisse, für die EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben werden. Für entsprechende Waren sind daher auch bei Reisen in der EU bestimmte Vorschiften und Mengen zu beachten.
Artenschutz
Zum Schutz der bedrohten Tier- und Pflanzenwelt rät der Zoll, auf Reisesouvenirs aus Tieren oder Pflanzen ganz zu verzichten. Durch den Kauf derartiger Waren tragen Touristen – meist unwissend - dazu bei, dass der Bestand vieler Arten weltweit gefährdet ist. Der Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, Teilen davon oder Waren daraus ist streng reglementiert. Verstöße werden konsequent verfolgt. Im Fall des Falles müssen Sie mit der Einziehung der Waren und hohen Bußgeldern oder gar Strafen rechnen. Welche Tiere und Gegenstände besonders geschützt sind finden Sie unter www.artenschutz-online.de.
Produktpiraterie
Bekleidung, Fanartikel, Kosmetika, Taschen, Uhren und Ähnliches namhafter Markenhersteller werden in den Urlaubsländern häufig zu Billigpreisen angeboten. Aber Vorsicht! Viele solcher vermeintlichen Schnäppchen entpuppen sich häufig als qualitativ minderwertige Fälschungen, die sehr gesundheitsgefährdend sein können. So werden beispielsweise nachgeahmte Textilien nicht selten mit giftigen Farbstoffen hergestellt. Der Zoll empfiehlt deshalb, im Urlaub auf den Kauf solcher Waren zu verzichten.
Weitere Einschränkungen gibt es insbesondere auch für die Einfuhr von Arzneimitteln, Kulturgütern und Haustieren, sowie mitgeführte Barmittel ab 10.000 Euro.
Tipp:
Antworten auf alle Fragen rund um die Reise bietet außerdem die kostenlose Smartphone-App „Zoll und Reise“. Zur Vermeidung von Roaming-Gebühren benötigt sie keine Internetverbindung und ist daher für den Urlaub im Ausland bestens geeignet.
www.zoll.de
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